- Brian wird in den nächsten Tagen aus der Haft entlassen.
- Es drohe nämlich die sogenannte Überhaft, teilte das Zürcher Obergericht mit.
- Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann weitergezogen werden.
Die Sicherheitshaft ist gesetzlich streng geregelt. Sie müsse unter anderem verhältnismässig sein und dürfe nicht länger dauern als die zu erwartende Freiheitsstrafe, schreibt das Gericht in der Mitteilung weiter.
Diese Bedingungen seien im vorliegenden Fall nicht mehr gegeben. Dies, weil die bis dato erstandene Haftdauer in grosse zeitliche Nähe zu der zu erwartenden Dauer der Freiheitsstrafe gerückt ist, welche für die vom Beschuldigten verübten Delikte voraussichtlich auszufällen sein wird. Es ist ein Szenario, das als Überhaft bezeichnet wird.
Seit rund fünf Jahren ununterbrochen in Haft
Der Beschuldigte befinde sich «seit dem 28. September 2017 ununterbrochen in Untersuchungs- beziehungsweise Sicherheitshaft», so das Gericht weiter. Entsprechend hat er die durch die erste Instanz ausgefällte Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten bereits diesen Sommer vollumfänglich erstanden.
Auch wenn der Ausgang des Berufungsverfahrens vor dem Obergericht Zürich offen ist, steht als Folge der Rückweisung des Strafverfahrens vom Bundesgericht ans Obergericht eine mögliche massgebliche Strafmassreduktion zur Diskussion.
Entscheid noch nicht rechtskräftig
Aufgrund von sehr umfangreichen Beweisanträgen, welche noch zu beurteilen und entscheiden sein werden, ist damit zu rechnen, dass das Berufungsverfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen könnte.
Der Entscheid ist nicht rechtskräftig und kann durch die Beteiligten mittels bundesrechtlicher Beschwerde an das Bundesgericht weitergezogen werden.