Zum Inhalt springen
Video
Gesundheitskommission will neue Tabak-Werbeverbote
Aus Tagesschau vom 13.08.2019.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 23 Sekunden.

Werbung für Tabak Gesundheitskommission will den Jugendschutz verschärfen

Zigarettenwerbung soll in Presse und Internet verboten werden. Unter 18-Jährige sollen zudem keine Päckli kaufen dürfen.

Seit dem gescheiterten Sponsoring des Schweizer Pavillons in Dubai durch den Tabak-Multi Philipp Morris ist Tabak-Werbung im öffentlichen Fokus. Der Fall hatte auch Einfluss auf die Beratung des Tabakprodukte-Gesetzes in der Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S).

Mit 11:0 Stimmen (bei zwei Enthaltungen) befürwortet die SGK-S ein Werbeverbot in der Presse und im Internet sowie einen griffigeren Jugendschutz. Ein umfassendes Werbeverbot für Tabakprodukte soll es aber auch künftig nicht geben.

Sponsoring-Verbot für öffentliche Hand

Der Fall Philipp Morris/EDA war zu viel für den Luzerner Ständertat Konrad Graber. Im Dunst der Sponsoring-Geschichte forderte Graber in den Beratungen zum neuen Tabakproduktegesetz ein Tabak-Sponsoring-Verbot für die öffentliche Hand. Dieses kam heute prompt durch.

Trotzdem ist der Luzerner nur halb zufrieden mit der Verschärfung. «Diesen Fall hat sich niemand gewünscht. Aber wenn jetzt sogar die öffentliche Hand in eine Richtung marschiert, in der sie sich in Widerspruch begibt mit den eigenen Zielen, Jugendschutz und Prävention, dann wird der Gesetzgeber zusätzliche Artikel aufnehmen», sagt Graber zu SRF.

Zigis schweizweit erst ab 18

Neben dem Sponsoring will die Gesundheitskommission auch den Jugendschutz verschärfen. Neu sollen dann Minderjährige nirgends mehr Tabakprodukte und elektronische Zigaretten kaufen können. Schweizweit soll es künftig ein Mindestalter 18 fürs Kaufen von Tabakprodukten geben, heute liegt dieses in 12 Kantonen bei 16 Jahren.

Werbebeschränkungen Ja, Verbot Nein

Mit dem heute vorberatenen Gesetzesentwurf soll Werbung für Tabakprodukte und E-Zigaretten untersagt werden, wenn sie sich «an Minderjährige richtet» z.B. auf Schulmaterial, Spielzeug oder in Publikationen, die «hauptsächlich» für Minderjährige bestimmt sind.

Weiterhin sollen aber gewisse Werbeformen möglich sein, wie etwa Kinowerbung, Plakate im öffentlichen Raum oder Sponsoring von nationalen Open Airs durch Tabakfirmen. Die Kantone können dies aber verbieten.

Grafik
Legende: Nach dem Entwurf von Bundesrat Berset soll Werbung für Tabak untersagt werden, die sich speziell an Jugendliche richtet. SRF

Der Präsident der ständerätlichen Gesundheitskommission, Joachim Eder (FDP/ZG) ist zufrieden mit den heutigen Beratungen. Das Ganze sei ein Kompromiss. «Werbung ist immer noch möglich, wir haben kein flächendeckendes Werbeverbot». Doch der Jugendschutz sei klar ausgebaut worden und mit dem neuen Tabakproduktegesetz «griffig», so Eder.

«Kinder ohne Tabak» faktisch ein Werbeverbot

Zu wenig weit geht der Jugendschutz dem Bieler Ständerat Hans Stöckli (SP/BE). Darum soll eine Volksinitiative, die ein Komitee während der Herbstsession einreichen will, «jede Art von Werbung» die Jugendliche und Kinder erreicht, verboten werden. Dies komme faktisch einem Werbeverbot gleich, befürchten bürgerliche Ständeräte wie etwa Erich Ettlin (CVP/OW).

Stöckli glaubt, dass die Unterschriften Sammlung zur Initiative «Kinder ohne Tabak» bereits gewirkt habe. Die Initiative habe schon sehr positive Effekte gehabt. «Wir hoffen, diese weiter mit dem Druck zu erreichen», sagt er.

Das verschärfte Tabakproduktegesetz kommt voraussichtlich im Herbst in den Ständerat. Bereits 2016 beriet das Parlament eine erste Version des Gesetzes. Das Parlament wies aber den Gesetzesentwurf an den Bundesrat zurück zur Überarbeitung.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel