- Ein 35-jähriger Luzerner Bauunternehmer muss ins Gefängnis, weil er einen Covid-19-Kredit von 110'000 Franken zu Unrecht bezogen hat.
- Dies hat das Luzerner Kriminalgericht in erster Instanz entschieden. Es hat ihn wegen Betrugs verurteilt.
- Es ist das erste solche Urteil der Deutschschweiz und hat Signalwirkung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann hatte im März 2020 bei der Geschäftsbank seiner Trockenbaufirma das Formular für Corona-Nothilfe eingereicht. Nach eigenen Angaben befürchtete er zu diesem Zeitpunkt einen Baustopp als Folge der Pandemie. Das Kreditgesuch sei eine Vorsichtsmassnahme gewesen, verteidigte er sich am Mittwoch vor Gericht.
War Bank zu leichtgläubig?
Der Staatsanwalt sah es dagegen als erwiesen, dass er das Geld in betrügerischer Absicht beantragt und es auch missbräuchlich verwendet hatte. So sei die Firma nicht wie auf dem Formular deklariert wegen der Pandemie in finanziellen Schwierigkeiten gewesen. Auch habe er nach Eingang des Geldes seinem Vater ein Darlehen über 15'000 Franken gewährt. Zudem habe er weitere Anschaffungen getätigt, was niemand tue, der Liquiditätsengpässe habe oder diese befürchte, sagte der Staatsanwalt.
Der Verteidiger hingegen argumentierte, die Bank hätte die Angaben des Mannes prüfen sollen, bevor sie diesem das Geld überwies. Er sei davon ausgegangen, dass er Anrecht auf Hilfe habe, da er sich Sorgen machte über die finanzielle Situation der Firma. Der Verteidiger forderte einen Freispruch.
«Notlage ausgenützt»
Das Gericht war anderer Meinung. Es verurteilte den Mann wegen Betrugs, Urkundenfälschung sowie mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und zwei Monaten. Davon muss er zehn Monate absitzen, für den Rest gilt eine Probezeit von 4 Jahren. Dazu kommt ein Tätigkeitsverbot von 5 Jahren. Der Bürgschaftsgenossenschaft, die den Kredit absicherte, muss er zudem Schadenersatz von 97'000 Franken zahlen, auch muss er die Verfahrenskosten übernehmen.
«Sie haben eine Notlage der Gesellschaft auf deren Kosten ausgenützt, um sich zu bereichern», sagte der Gerichtsreferent. Das erachte das Gericht als verwerflich. Der Beschuldigte habe gewusst, dass seine Firma von der Pandemie nicht wesentlich beeinträchtigt war. Er begründete das Urteil damit, dass der Beschuldigte arglistig gehandelt habe. Zwar habe er kein Lügengebilde aufgebaut, um an den Kredit zu gelangen. Aber es liege eine besondere einfache Lüge vor.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Es sei nämlich bekannt gewesen, dass die Banken das Geld unkompliziert und ohne nähere Überprüfung auszahlen sollen. «Das haben Sie vorausgesehen und darauf spekuliert, dass man das nicht weiter prüfen würde und ihnen einfach auszahlt», sagte er.
Die Bank habe keine Chance gehabt, zu überprüfen, wie das Geld danach verwendet wird. Darum sei die Arglist in diesem Falle gegeben. Zudem sei auf dem Formular klar ersichtlich gewesen, dass dieses wahrheitsgemäss auszufüllen sei. «Sie hätten die Wahrheit sagen müssen.»
Das Urteil des Luzerner Kriminalgerichts ist das erste dieser Art in der Deutschschweiz. Es ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Kantonsgericht weitergezogen werden.