- Nach der Beschlagnahmung und Versteigerung der Pferde will Pferdezüchter Ulrich K. gegen den Kanton Thurgau vorgehen.
- Der Pferdezüchter erhebt Vorwürfe gegen die Thurgauer Behörden.
- Er hat gegen die Beschlagnahmung der Tiere Rekurs eingelegt.
Der mutmassliche Tierquäler Ulrich K. ist wieder daheim. Doch ausser einer Katze ist ihm nichts geblieben, der Bauernhof wirkt gespenstisch leer. Der Kanton Thurgau habe seine Pferde zu Unrecht beschlagnahmt und versteigert.
Jahrelanger juristischer Hickhack
Jetzt will er gegen den Kanton Thurgau vorgehen, wie er in der Sendung «Schweiz aktuell» erklärt: «Es ist eine Frechheit, dass niemand vom Kanton den Mut hatte auf meinen Hof zu kommen, als das ganze Theater losging. Vorher waren sie ständig hier.»
Das sogenannte Theater begann am 3. August, als Bilder von toten und ausgehungerten Pferden in der Öffentlichkeit auftauchten. Seit Jahren schon geht das Veterinäramt des Kantons Thurgau juristisch gegen den Pferdezüchter aus Hefenhofen vor, mehrmals rekurrierte dieser bis vors Bundesgericht.
Schreckliche Bilder
Die neuen Bilder waren für die Behörden dann der Grund, die seit Monaten dauernde Mediation abzubrechen, Ulrich K. festzunehmen und seine Tiere zu beschlagnahmen. Regierungsrat Walter Schönholzer Regierungsrat erklärt am Tag der Beschlagnahmung: «Nachdem die Staatsanwaltschaft bestätigt hat, dass die schrecklichen Bilder echt, authentisch und neueren Datums sind, war klar, dass wir eingreifen müssen.»
Der Thurgauer Staatsanwalt Stefan Haffter präzisiert zwei Tage später: «Anhand baulicher Merkmale, die auf den Fotos erkennbar sind, können wir sagen, dass 90 Prozent der Fotos auf dem Hof entstanden sind, bei 10 Prozent der Fotos sind weitere Abklärungen im Gang.» Diese Abklärungen sind noch nicht abgeschlossen, wie die Staatsanwaltschaft diese Woche bestätigt.
Gegenüber «Schweiz aktuell» behauptet Ulrich K. erneut, dass einige der Bilder manipuliert worden sind. Und trotzdem hätten ihn die Behörden nie zur Echtheit der Bilder befragt.
Unter Druck
Benjamin Schindler, Professor für Verwaltungsrecht der Universität Sankt Gallen, stellt dieses Vorgehen in Frage: «Die Behörde muss sich vor Ort ein Bild der Lage machen, sie muss die Missstände selber feststellen und darf sich nicht einfach auf Aufnahmen von Dritten abstützen.» Zudem hätte sie zwingend den Angeschuldigten zu den strittigen Aufnahmen befragen müssen.
«Die Behörden haben sich durch die Medien und die Demonstrationen unter starkem Zeitdruck gefühlt und haben dadurch wahrscheinlich gewisse verfahrensrechtliche Schritte, die man hätte durchlaufen müssen, übersprungen. Rechtsstaatlich ist das fragwürdig», so Schindler weiter.
Rekurs eingelegt
Laut dem Leiter des Informationsdienstes der Thurgauer Staatskanzlei Walter Hofstetter ist man sich beim Kanton Thurgau keiner Fehler bewusst: «Wir haben unser Vorgehen juristisch abgeklärt und darum gehen wir davon aus, dass unser Vorgehen rechtmässig ist.»
Ulrich K. hat gegen die Beschlagnahmung rekurriert. Auch in diesem Fall werden also die Gerichte entscheiden müssen, ob die Behörden korrekt vorgegangen sind.