- Die Gerichtskommission des Parlaments hat noch keine Empfehlung ausgesprochen und wird heute in einer Woche über die Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber entscheiden.
- Der Grund: In der Kommission gibt es Anträge, Lauber nicht zur Wiederwahl zu empfehlen. Deshalb hat der amtierende Bundesanwalt das Recht, noch einmal angehört zu werden.
- Definitiv wird dann ohnehin das Parlament in seiner Herbstsession entscheiden, ob Lauber für eine weitere Amtszeit wiedergewählt wird.
Kommissionspräsident Jean-Paul Gschwind (CVP/JU) sagte, das Parlament werde wie geplant am 25. September entscheiden, ob es Lauber für eine weitere Amtszeit wählt.
Die Gerichtskommission hatte zuvor ihre Empfehlung für diesen Mittwoch in Aussicht gestellt. Der Bundesanwalt müsse zu den Anträgen Stellung nehmen können, erklärte Matthias Aebischer (SP/BE), der Präsident der zuständigen Subkommission. Lauber hat bis kommenden Montag Zeit für eine schriftliche Stellungnahme. Auf dieser Basis will die Kommission dann am Mittwoch ihre Empfehlung abgeben.
Kriterien offenbar umstritten
Vor rund zwei Wochen hatte Aebischer gegenüber Radio SRF gesagt, wenn es beim aktuellen Wissensstand bleibe, könne die Gerichtskommission gar nicht anders, als Lauber zur Wiederwahl zu empfehlen.
Bisher gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass Lauber die Amtspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig schwer verletzt habe. Und nur in diesem Fall könnte die Kommission ihn nicht zur Wiederwahl empfehlen.
Auf diese Äusserungen angesprochen sagte Aebischer nun, die Kommission werde entscheiden. Es gehe auch um die Frage, ob sie politisch entscheiden dürfe. Wie die Anträge auf Nichtwiederwahl begründet werden, gab die Kommission nicht bekannt.
Lauber und Uster angehört
Klar ist lediglich, dass sie sowohl Bundesanwalt Michael Lauber als auch Hanspeter Uster als Präsidenten der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft angehört hat. Ausserdem wurde Ständerat Hans Stöckli (SP/BE) als Vertreter der Geschäftsprüfungskommission (GPK) angehört. Lauber habe sich juristisch verteidigt, sagte Gschwind.
Der Bundesanwalt ist im Zusammenhang mit den Fifa-Verfahren stark unter Beschuss geraten. Er hatte sich mehrmals informell mit Fifa-Präsident Gianni Infantino getroffen und diese Treffen nicht protokolliert. Gemäss dem Bundesstrafgericht hat er damit gegen Verfahrensregeln verstossen. Lauber musste deshalb bei den Fifa-Verfahren in den Ausstand treten.
Die Aufsichtsbehörde führt ausserdem ein Disziplinarverfahren gegen Lauber. Dabei geht es auch um mindestens ein Treffen, das Lauber gegenüber der Aufsichtsbehörde nicht angegeben hatte. Er machte geltend, sich nicht daran zu erinnern.
Bundesversammlung muss vorgängig entscheiden
Das Parlament muss über die Wiederwahl Laubers entscheiden, bevor die Ergebnisse der Disziplinaruntersuchung vorliegen. Einen Gegenkandidaten wird es laut Aebischer nicht geben: Wählt das Parlament Lauber nicht für eine weitere Amtszeit, wird die Stelle ausgeschrieben.
Eigentlich hätte das Parlament bereits in der Sommersession entscheiden sollen. Die Gerichtskommission beschloss damals aber, die Wiederwahl auf Herbst zu verschieben. Man wolle in der aufgeheizten Situation nichts überstürzen, hiess es. Auf die Frage, ob sich seither etwas verändert habe, wies Aebischer auf den Entscheid des Bundesstrafgerichts hin.