- In Tramelan (BE) und im Val de Travers (NE) sollen Windparks mit 26 Windkraftanlagen entstehen.
- In beiden Fällen wurde Beschwerde erhoben. Unter anderem wegen der Richtpläne oder Landschafts- und Naturschutzmassnahmen.
- Das Bundesgericht hat diese Beschwerden nun in den wesentlichen Punkten abgewiesen. Dies ermöglicht den Bau grundsätzlich.
Im Fall des «Parc éolien de la Montagne de Buttes» im Kanton Neuenburg werden nach der Abweisung der Beschwerden im Baubewilligungsverfahren noch vertiefte Abklärungen getroffen. Es geht dabei um den Lebensraum von Steinadlern und um konkrete Massnahmen gegen den Schattenwurf.
Die beiden Beschwerden, die gegen das Projekt in Tramelan eingegangen sind, wurden bis auf einen Nebenpunkt abgewiesen. Dieser befasste sich mit provisorischen Erddepots während der Bauarbeiten. Nun müssen dort strengere Auflagen wegen Amphibienschutz eingehalten werden.
Das Projekt in Neuenburg sieht 19 Windkraftanlagen vor, die dereinst 95 Gigawattstunden Strom leisten sollen. Beim Windpark in Tramelan (BE) sind sieben Windkraftanlagen geplant. Diese sollen zwischen 27 und 31 Gigawattstunden Energie liefern.