- Der Bund erteilte dem Kanton Glarus die Bewilligung, die beiden Wolfsrudel zu regulieren, die auf dem Kantonsgebiet leben.
- Ein Abschussgesuch für den Leitwolf des Kärpfrudels, das am vergangenen Wochenende sieben Alpakas riss, ist noch hängig.
- Die Glarner Regierung hatte in den vergangenen Tagen öffentlich Druck auf den Bund ausgeübt und auf eine schnelle Entscheidung gepocht.
Wie der Kanton Glarus am Dienstagnachmittag mitteilt, ist die Bewilligung für die Regulierung des Kärpfrudels sowie des Schiltrudels eingetroffen. Es dürfen maximal die Hälfte der bekannten Jungwölfe, die dieses Jahr auf die Welt kamen, geschossen werden. Somit darf der Kanton zwei der fünf Jungtiere des Kärpfrudels sowie einen der drei Schiltjungwölfe erlegen.
Noch am Montag äusserte sich der zuständige Glarner Regierungsrat Kaspar Becker gegenüber Radio SRF mit scharfen Tönen in Richtung Bern. Man habe wiederholt interveniert. Jetzt zeigt er sich erleichtert: «Wir sind froh, dass wir ein Zeichen setzen und damit Druck von der Landwirtschaft wegnehmen konnten.»
Abschuss von Leitrüde noch nicht bewilligt
Die Wildhut des Kantons Glarus hat nun bis Ende März 2024 Zeit, die Abschüsse zu tätigen. Das werde nicht einfach, betont Becker. «An eine Regulierung sind viele Bedingungen geknüpft. Es gibt diverse Auflagen, wie ein Abschuss passieren muss.»
Noch offen ist die Abschussbewilligung für den Leitwolf des Kärpfrudels. Dazu sagte Becker am Montag: «Ich kann nicht nachvollziehen, was noch passieren muss, bis wir etwas machen können. Das Tier überschreitet sämtliche tolerierbaren Grenzen.» Dass jetzt dieses Gesuch noch nicht bewilligt wurde, sei ein Wermutstropfen, so Becker heute. Das Gesuch wurde bis am Dienstagnachmittag nicht beantwortet.