Wenn nach dem Schlachten von Tieren etwas übrigbleibt wie Knochen oder Gedärme, wird dies zu Tiermehl weiterverarbeitet. In den 90er Jahren hat man dieses Tiermehl dem Futter der Nutztiere beigemischt, auch den Kühen und Rindern. Verseuchtes Tiermehl hat dann bei den Tieren eine schwere Krankheit ausgelöst und führte zur BSE-Krise. Und auch Menschen, die verseuchtes Fleisch gegessen hatten, konnten tödlich erkranken.
Klar ist deshalb für die EU und für die CH: Wiederkäuer wie Rinder dürfen auch weiterhin kein Tiermehl essen, schliesslich sind sie Pflanzenfresser. Die EU erlaubt nun aber, dass Schweine Tiermehl aus Geflügelresten fressen dürfen und dem Futter des Geflügels, Schweine-Tiermehl beigemischt werden darf.
Gute ökologische Alternative
Aufgrund der bilateralen Verträge müsse die Schweiz dies nun auch umsetzen, heisst es beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Der Direktor des Schweizer Bauernverbandes, Martin Rufer, würde eine teilweise Legalisierung in der Schweiz begrüssen: «Eine Verfütterung dieser tierischen Nebenprodukte könnte aus ökologischer Sicht sinnvoll sein. Wir können dadurch teilweise den Import von Futtermittel wie Soja ersetzen», erklärt er. Dass Schweine und Geflügel Eiweisse von anderen Tieren essen, sei völlig natürlich, sie seien Allesfresser.
Auch Sara Stalder, die Geschäftsleiterin des schweizerischen Konsumentenschutzes, begrüsst es, wenn diese Schlachtreste wiederverwertet werden können. «Wichtig ist, dass die Kontrollen funktionieren und es richtig gemacht wird. Dass gar nichts Falsches passiert», stellt Stalder aber klar.
Schwierige Umsetzung
Schwierig dürfte sich jedoch die praktische Umsetzung der Idee zeigen. Es bräuchte für Schweine-, Geflügel- und Wiederkäuer-Mischfutter jeweils vollständig getrennte Produktionswege. In der kleinen Schweiz lohne sich dies für die Futtermittelfabrikanten jedoch kaum, sagt der Geschäftsführer der nationalen Vereinigung, Christian Oesch: «Die meisten Fabrikanten haben keine getrennten Anlagen und können diese tierischen Proteine deshalb nicht verwenden.»
Eine teilweise Legalisierung analog der EU könnte in der Schweiz also nicht automatisch dazu führen, dass Tiermehl in der Futtermittelfabrikation auch tatsächlich wieder eingesetzt wird. Beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen heisst es auf Anfrage, dass man das Thema nun mit den Beteiligten besprechen will. Es könne aber gut noch ein Jahr gehen, bis dann auch in der Schweiz alle Einzelheiten geklärt sind und es eine gesetzliche Grundlage gibt, das Tiermehl teilweise verwenden zu dürfen. Ob dies dann auch gemacht wird, wird sich erst dann zeigen.