- Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen oder testen lassen kann, soll die Möglichkeit haben, beispielsweise ein Restaurant besuchen zu können.
- Das betrifft auch Menschen mit Autismus oder Trisomie-21. Für sie ist der Impfstoff zwar empfohlen, sie leiden aber teilweise an grosser Angst vor Spritzen oder Nasenproben.
- Kritiker warnen vor möglichem Missbrauch mit ärztlich ausgestellten Attesten.
Wer sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Covid-19 impfen lassen kann, erhielt bislang kein Covid-Zertifikat und konnte deshalb kein Restaurant oder Kino besuchen. Doch seit dieser Woche haben solche Personen die Möglichkeit, ein ärztliches Attest zu verlangen, das dann auch als Covid-Zertifikat gilt.
Mitte-Nationalrat Christian Lohr hat diese Anpassung der Covid-Verordnung angeregt. Viele Menschen mit Beeinträchtigungen hätten grosse Angst vor Spritzen oder Nasenproben, betont Lohr. «Sie dürfen nicht traumatisiert werden – deshalb ist die vorliegende Lösung praktikabel und vernünftig.»
Ein Attest für Impfkritiker?
Die Lösung öffnet aber auch die Tür für Missbräuche. Denn es könnte auch vorkommen, dass Leute von ihrem Arzt oder der Ärztin ein Attest verlangen, die gar keine medizinischen Probleme haben, sondern eine impfkritische Haltung.
Genau darauf müsse man achten, sagt SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen. Sie erwarte, dass die Ärzte bei der Ausstellung von Zertifikaten zurückhaltend agierten. «Sie sollen sie nur bei medizinischen Gründen in Betracht ziehen, nicht aber wenn es um eine impfkritische Haltung geht», so Wasserfallen, die wie Lohr Mitglied der nationalrätlichen Gesundheitskommission ist.
Verantwortungsvolle Ärzte?
Die Ärztinnen und Ärzte seien sich dieser Verantwortung bewusst, heisst es bei der Ärztevereinigung FMH. Es würden keine Gefälligkeitsatteste ausgestellt. «Wir gehen davon aus, dass die Ärzte jeden Fall genau prüfen werden, bevor sie Atteste ausstellen», sagt FMH-Sprecherin Charlotte Schweizer.
Trotz dieser Zusicherung dürfte der Druck auf die Ärztinnen und Ärzte zunehmen, auch mal ein Attest aus Gefälligkeit auszustellen.