Konzerte, Theater, Sportanlässe: Fast überall gibt es nur noch Zutritt mit Covid-Zertifikat. Und einige dieser Veranstaltungen hätten eigentlich schon längst stattfinden sollen, wurden aber aufgrund der Corona-Pandemie verschoben – zum Teil sogar mehrfach. So etwa die aktuellen Auftritte des Comedy-Duos Divertimento.
Der Grund, weshalb man nicht teilnehmen kann, liegt in der Person des Teilnehmers oder der Teilnehmerin
Beim Kauf der Tickets war das Covid-Zertifikat noch kein Thema, niemand hatte davon gesprochen, dass es nur mit einem Gesundheitsnachweis Zugang zur Veranstaltung geben werde. «Kann man in einem solchen Fall sein Ticket zurückgeben, wenn man kein Covid-Zertifikat hat?», möchten Hörerinnen und Hörer vom SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» wissen. Die Frage scheint berechtigt, haben sich doch quasi während des Spiels die Spielregeln geändert.
Leistung wird erbracht
Betroffene müssen allerdings auf Kulanz der Veranstalter hoffen. Denn rechtlich sei der Fall klar, sagt Vito Roberto, Professor für Privatrecht an der Universität St. Gallen: Personen ohne Covid-Zertifikat hätten kein Recht auf eine Rückerstattung. «Die Veranstaltung findet ja statt. Der Grund, weshalb man nicht teilnehmen kann, liegt in der Person des Teilnehmers oder der Teilnehmerin.»
Das Problem besteht darin, dass Personen ohne Zertifikat diese Leistung nicht in Anspruch nehmen können
Das Argument, dass sich die Spielregeln geändert hätten und beim Kauf der Tickets das Covid-Zertifikat noch kein Thema gewesen sei, gelte in diesem Fall nicht. Es sei zwar richtig, dass sich die Umstände geändert hätten: «Aber diese Umstände betreffen nicht die Veranstaltung, sondern die Teilnehmenden. Die Veranstalter können ihre Leistung – nämlich einen Anlass durchführen – erbringen. Das Problem besteht darin, dass Personen ohne Zertifikat diese Leistung nicht in Anspruch nehmen können.»
Die Veranstalter betonen denn auch, dass Tickets ihre Gültigkeit behalten und nicht retourniert werden können. Bislang habe es deswegen jedoch keine Probleme gegeben, heisst es beispielsweise von Good News.
Auch Fitnesscenter und Hallenbäder müssen nicht erstatten
Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von «Subjektiver Unmöglichkeit». So hat man beispielsweise ohne entsprechende Ticketversicherung auch kein Recht auf eine Rückerstattung, wenn man an einem Konzertabend mit einer heftigen Grippe im Bett liegt. Gleiches gilt auch für Abos von Fitnesscentern, Hallenbädern etc., wo auch nur noch Personen mit Covid-Zertifikat Zutritt gewährt wird. Wer kein Zertifikat hat, muss auch hier auf Kulanz des Anbieters hoffen.