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Wie die Einkaufshilfe bezahlen, wenn kein Bargeld im Haus ist?
Aus Espresso vom 02.04.2020. Bild: imago images
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Zu Hause wegen Corona Wie die Einkaufshilfe bezahlen, wenn kein Bargeld im Haus ist?

Am besten wäre bargeldloses Überweisen via Handy, aber es gibt auch verschiedene andere Möglichkeiten.

Eine ältere «Espresso»-Hörerin, die wegen der Coronakrise nicht einkaufen geht, hat eine Einkaufshilfe und möchte die Einkäufe jeweils gleich nach dem Abliefern bezahlen. Doch die Frau hat kein Bargeld im Haus. Der nächste Bankomat ist ziemlich weit entfernt, die Seniorin müsste den öffentlichen Verkehr benutzen, was zurzeit ja auch nicht ratsam ist. Sie fragt deshalb: «Wie kann ich die Helferin bezahlen, wenn ich kein Bargeld im Haus habe?».

Es gibt folgende Möglichkeiten:

  • Bargeldlos Zahlen via Handy: Wohl in Zeiten von Corona die beste Lösung. Voraussetzung ist, dass beide Seiten eine Bezahl-App heruntergeladen haben (zum Beispiel Twint oder Apple Pay).
  • Bargeld bestellen bei der Bank oder der Postfinance: Manche Banken haben diesen Service bislang nur für Fremdwährungen angeboten, nun schicken sie auf telefonische oder schriftliche Bestellung auch Schweizer Franken zügig nach Hause. Diebstahlsicher in einem neutralen Couvert oder Paket. Einige verzichten wegen der Umstände auch auf zusätzliche Gebühren (Crédit Suisse, Zürcher Kantonalbank oder Graubündner Kantonalbank). Die UBS liefert Geld gebührenfrei an Kunden, die «keine andere Möglichkeit haben, Bargeld zu beschaffen», wie die Grossbank schreibt. Andere verlangen Bearbeitungsgebühren von fünf Franken und zum Teil auch mehr. Es lohnt sich also in jedem Fall, sich bei der eigenen Bank oder bei der Postfinance über die Bedingungen solcher Bargeldlieferungen zu erkundigen.
  • Überweisung: Die Beträge für die Einkäufe eine Weile lang notieren und dann den Gesamtbetrag aufs Konto des Helfers oder der Helferin überweisen.
  • Vollmacht: Wenn man der Einkaufshilfe vertrauen kann (Familienmitglied, Nachbarin) – und nur dann! – kann man ihr auch eine Vollmacht ausstellen. Die Banken oder die Postfinance haben dafür ein vorgedrucktes Formular, das man nur noch ausfüllen und unterschreiben muss. Auch hier lohnt es sich, vorab die Bedingungen für den Bargeldbezug via eine solche Vollmacht zu studieren.
  • Weitere Möglichkeiten: Die Helferin gibt der Person, für die sie die Einkäufe erledigt, einen Einzahlungsschein. Oder: Post und Postfinance bieten in ländlichen Gegenden einen Hauslieferdienst an: Man bestellt das Bargeld per Scheck, den man den Pöstler mitgibt. Dieser bringt das Geld dann persönlich vorbei.

Aufgepasst: Nur vertrauenswürdigen Personen Geldgeschäfte und Einkäufe anvertrauen.

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Espresso, 02.04.2020, 08:13 Uhr

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