- Die Bundesanwaltschaft hält sich im Fall Postauto Schweiz nicht für zuständig. Dasselbe gilt für die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern.
- Ihrer Meinung nach fallen die mutmasslichen Taten unter das Verwaltungsstrafrecht und müssen vom Bundesamt für Verkehr beurteilt werden.
- Dieses hatte die Strafanzeige gegen Postauto eingereicht.
Das Bundesamt für Verkehr hatte die Strafanzeige gegen Postauto am 14. Februar 2018 bei der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eingereicht.
Beide kommen nun zum Schluss, dass die mutmasslichen Straftaten von Postauto unter das Verwaltungsstrafrecht fallen. Deshalb müssten sie laut Gesetz zwingend vom zuständigen Bundesamt beurteilt werden.
Damit die kantonale Staatsanwaltschaft oder die Bundesanwaltschaft eine Untersuchung einleitet kann, sei ein hinreichender Verdacht auf Straftaten gemäss Strafgesetzbuch notwendig. Dieser sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben.
Das Bundesamt für Verkehr hat vom Entscheid der Bundesanwaltschaft Kenntnis genommen, wie eine Sprecherin sagt. «Wir analysieren die Situation nun und besprechen das weitere Vorgehen.» Für den heutigen Tag stellte sie keine weiteren Informationen in Aussicht.
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