- Die Lage im Aargauer Asylwesen sei wegen der anhaltend hohen Zahl von Flüchtlingen angespannt, schreibt die Regierung.
- Weil akuter Platzmangel in den kantonalen Unterkünften herrsche, ruft die Regierung nun den Notstand im Asylwesen aus, wie es im November bereits der Kanton Luzern gemacht hat.
- Mit dem Erlass der Notverordnung erhält die Regierung neu weitreichende Kompetenzen. Unter anderem können Gemeinden und Private zur Schaffung neuer Plätze verpflichtet werden.
- In einem ersten Schritt will der Kanton 560 Plätze in unterirdischen Unterkünfte in Aarau, Birmenstorf und Lenzburg in Betrieb nehmen.
Die Zahlen sprechen für sich: Im vergangenen Jahr wurden dem Kanton Aargau mehr als zehnmal mehr Flüchtlinge zugewiesen als in den Vorjahren. Gemäss der kantonalen Asylstatistik kamen 2022 über 7700 Flüchtlinge neu in den Aargau, 2021 waren es knapp 600. Gemäss der behördlichen Statistik machen die knapp 4500 ukrainischen Flüchtlinge den grössten Anteil des Anstiegs aus. Die Unterbringung aller Geflüchteten stellt den Aargau vor immer grössere Probleme.
Notstand bringt weitreichende Kompetenzen für Regierung
Aktuell verfüge der Kanton noch über 650 Reserveplätze, schreibt die Aargauer Regierung am Freitag. Nach aktueller Planung reiche das noch bis Ende Februar 2023. In den letzten Monaten habe man in den bestehenden kantonalen Unterkünften bereits Plätze verdichtet und rund 1000 zusätzliche Plätze geschaffen. Das reiche aber nicht aus und man müsse nun rasch handeln und zusätzliche Plätze schaffen. Dies sei nur mit einer Notverordnung möglich, begründet die Regierung die Ausrufung des Notstandes.
Mit Ausrufung der Notlage kann der Aargauer Regierungsrat nun Gemeinden dazu verpflichten, kommunale Schutzanlagen für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen. In einem ersten Schritt werden drei unterirdische Anlagen in Aarau, Birmenstorf und Lenzburg in Betrieb genommen. Insgesamt können hier 560 zusätzliche Plätze geschaffen werden, heisst es in einer Mitteilung.
Zurückhaltung im Extremfall
Daneben erlaubt die Notlage auch gewisse Lockerungen von Baubewilligungsverfahren, damit geeignete Liegenschaften schneller als Flüchtlingsunterkünfte umgenutzt werden können. Ausserdem kann mit der Notverordnung im Aargau jetzt auch der Zivilschutz für die Betreuung in den Unterkünften aufgeboten werden.
Im Extremfall könnte die Regierung durch den ausgerufenen Notstand weitere Liegenschaften quasi beschlagnahmen bzw. Gemeinden oder Privateigentümer per Verfügung verpflichten, ihre Liegenschaften als Flüchtlingsunterkunft zur Verfügung zu stellen. Die Regierung betont allerdings, dass sie bei dieser Möglichkeit sehr zurückhaltend sein werde. Die Notlage solle auch so rasch als möglich wieder aufgehoben werden, sobald sich die Situation entspanne.