- Das Referendum gegen die Überbrückungsrente für ausgesteuerte Arbeitslose im Alter von über 60 Jahren ist nicht zustande gekommen.
- Die nötigen 50'000 gültigen Unterschriften seien knapp verfehlt worden, teilte das Referendumskomitee mit.
- Die Sammelfrist ist am Donnerstag abgelaufen. Mit 48'400 unbescheinigten Unterschriften ist die Unterschriftensammlung knapp gescheitert.
Das Referendum war von SVP-Exponenten ergriffen worden und strebte eine Volksabstimmung über die Überbrückungsrente für ausgesteuerte Arbeitslose über 60 Jahre an. Die SVP hatte das Referendum zwar nicht selbst ergriffen, aber beim Unterschriftensammeln geholfen.
Kurz vor Ablauf der Sammelfrist am Donnerstag habe das Komitee mit diversen Aktionen noch versucht, die nötigen Unterschriften zu sammeln. Mit 48'400 noch unbescheinigten Unterschriften sei das Referendum aber knapp gescheitert, heisst es in einer Mitteilung.
Die fehlenden Grossveranstaltungen, Messen und Märkte, welche aufgrund der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden konnten, seien ein wichtiger Grund gewesen, dass auf der Strasse nicht genügend Unterschriften hätten gesammelt werden können.
Widerstand gegen neues Sozialwerk
Die Überbrückungsrente wurde vom Parlament gegen die Stimmen der geschlossenen SVP in der Sommersession verabschiedet. Mit der Überbrückungsrente soll verhindert werden, dass ausgesteuerte Arbeitslose ab 60 Jahren in die Sozialhilfe abrutschen. Das Parlament will damit die Altersarmut senken, ohne aber Fehlanreize im Arbeitsmarkt zu schaffen. Als Vorbild dienten die bereits etablierten Ergänzungsleistungen (EL).
Bundesgesetz: Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose
Pro Jahr sind 150 Millionen Franken vorgesehen und der Bund rechnet mit rund 3400 Betroffenen. Überbrückungsleistungen können Personen beantragen, bei denen das Reinvermögen weniger als 50'000 Franken (für Alleinstehende) und 100'000 Franken (für Ehepaare) beträgt. Zum Reinvermögen zählen auch Guthaben aus der 2. Säule, soweit sie einen vom Bundesrat zu definierenden Betrag übersteigen.
Die SVP war von Anfang an gegen die Vorlage und begründete dies mit den Kosten. Zudem würden in der Coronakrise Arbeitgeber erst recht motiviert, ältere Arbeitskräfte in die Überbrückungsrente abzuschieben. Die Schweiz könne sich ein neues Sozialwerk wegen der angehäuften Schulden nicht leisten.
«Arbeit vor Rente»
Das Referendumskomitee teilte mit, auch wenn das Volk nicht über die Entlassungsrente abstimmen könne, würden seine Mitglieder sich «dafür einsetzen, dass ältere Arbeitnehmer im Arbeitsprozess bleiben und nicht auf Staatskosten in die Sozialversicherungen abgeschoben werden».
Auch bei der anstehenden Revision der Beruflichen Vorsorge (BVG) und der AHV würden sich die Mitglieder des Referendumskomitees für «faire Bedingungen» nach dem Motto «Arbeit vor Rente» für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stark machen.