Es ist eine erste Niederlage für den Zürcher Stadtrat: Das Baurekursgericht erlaubt der Stadt nicht, die zwei rassistisch belasteten Hausinschriften «Zum Mohrenkopf» und «Mohrentanz» in der Zürcher Altstadt abzudecken.
Zürcher Heimatschutz bekommt recht
Zwar anerkennt das Gericht, dass die beiden Begriffe im heutigen Kontext rassistisch seien. Das Überdecken der Hausinschriften – dies wäre der geplante Eingriff gewesen – sei jedoch nicht gerechtfertigt. Denn hierbei handelt es sich um Häuser mit geschützten Fassaden und das sei nicht zu gestatten, so das Baurekursgericht.
Damit gibt das Gericht dem Zürcher Heimatschutz ZHV recht, wie dieser am Mittwoch in einer Mitteilung schreibt. Anstelle des Abdeckens der Inschriften an städtischen Liegenschaften setzt sich der Zürcher Heimatschutz vielmehr für einen erklärenden Text zu den Inschriften ein: Text, der die umstrittenen Begriffe erläutert und im historischen Zürcher Niederdorf kontextualisiert. Entsprechende Info-Tafeln sind bei den Hausfassaden bereits seit Herbst 2021 angebracht – die Abdeckung aber wäre erst noch erfolgt.
Dies bringe den Kampf gegen Rassismus auch voran und sei diesem ebenso dienlich, so das Gericht. Ferner betont der ZHV, dass er die Problematik des Rassismus in der Gesellschaft sehr ernst nehme. Doch die Inschriften seien «bedeutend für das äussere Erscheinungsbild» der beiden Häuser: eine charakteristische Eigenschaft, welche die historischen Häuser mit vielen anderen in der Zürcher Altstadt teilten, habe das Baurekursgericht festgehalten.
Nicht «direkt diskriminierend»
Laut dem Gericht handelt es sich bei den beiden Hausnamen «Zum Mohrentanz» und «Zum Mohrenkopf» nicht um «direkt diskriminierende» Aussagen. Die mittelbar diskriminierende Wirkung hingegen bleibe subtil und schwer fassbar.
Ein Grund für dieses Verdikt sei unter anderem die Tatsache, dass der Begriff «Mohr» heute kaum mehr verwendet werde und offensichtlich altertümlich erscheine.
Die Politik wollte auch private Eigentümer zu Abdeckung bewegen
Die Idee der Abdeckung kam aus der Zürcher Politik. Der links-grün dominierte Stadtrat wurde daraufhin aktiv und wollte die als rassistisch erachteten Hausinschriften abdecken: sowohl bei den stadteigenen als auch bei privaten Liegenschaften.
Dementsprechend hatte der Stadtrat um eine Baubewilligung ersucht – ursprünglich wollte er die Inschriften gar ganz entfernen lassen. Der Zürcher Heimatschutz rekurrierte jedoch dagegen – erfolgreich, wie sich nun zeigt. In einem ersten Schritt wurde dem ZHV nämlich recht gegeben, wie sich am Mittwoch herausstellte.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann an das Zürcher Verwaltungsgericht weitergezogen werden. Und wie ein Sprecher des Präsidialamts gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagte, will der Stadtrat dies auch tun.