Wer einen ehrverletzenden Beitrag auf Facebook mit «gefällt mir» («Like») anklickt und damit indirekt positiv bewertet und weiter verbreitet, macht sich strafbar. Das Bezirksgericht Zürich hat einen Mann deswegen der mehrfachen üblen Nachrede verurteilt. Der Angeklagte konnte vor Gericht nicht nachweisen, dass die auf Facebook gemachten Behauptungen wahr sind.
Die Vorgeschichte
- Der Beschuldigte hatte den Tierschützer Erwin Kessler und den Verein gegen Tierfabriken Schweiz (VgT) auf Facebook als «Antisemiten» respektive «anti-semitischen Verein» bezeichnet, zudem auch noch als «Rassisten» und «Faschisten».
- Der Mann markierte auch mehrere Facebook-Beiträge von dritten Personen mit vergleichbaren Bezeichnungen mit dem «Like»-Button.
- Er kommentierte und verlinkte dabei auf Facebook je einen solchen Beitrag.
«Liken» ist eine befürwortende Äusserung
Laut dem Bezirksgericht verletzten solche Äusserungen auf dem sozialen Netzwerk Facebook die Ehre des Klägers. Es sei auch nicht ausschlaggebend, dass die Beiträge nicht vom Beschuldigten stammen, sondern von Dritten.
Entscheidend sei, dass mit dem Anklicken des «Like»-Buttons die Ehrverletzung befürwortet und damit zu eigen gemacht werde, so das Gericht in seiner Mitteilung. Mit dem Weiterverbreiten auf Facebook würden die Beiträge auch einer Vielzahl von Personen zugänglich gemacht.
Das Bezirksgericht beurteilt das Klicken des «Like»-Buttons als leicht, das Urteil lautet auf eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 100 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Das Urteil kann noch beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden.