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Zukunft der AHV Rentenreform: Ständerat zeigt sich grosszügiger als Nationalrat

  • Die Frauen, die in den Jahren nach der AHV-Reform in Pension gehen und somit von der Erhöhung des Rentenalters am stärksten betroffen sind, will der Ständerat stärker unterstützen als der Nationalrat.
  • Er will mehr Übergangsjahrgänge berücksichtigen und auch mehr Geld für Zuschläge auslegen.
  • Die Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre haben beide Räte bereits beschlossen.

Die Frage, wie wegen des künftig ein Jahr höheren Rentenalters Frauen der Übergangsjahrgänge mit wie viel Geld unterstützt werden, stand im Mittelpunkt der Ständeratsdebatte zur AHV-Reform. Mit 27 zu 15 Stimmen entschied sich die kleine Kammer am Ende für den Vorschlag der Mehrheit der Sozialkommission (SGK-S).

Dieses Modell berücksichtigt wie der Bundesrat neun Jahrgänge. Von den Kosten her gesehen liege es in der Nähe des Antrages des Bundesrats, betonte Kommissionssprecher Erich Ettlin (Mitte/OW). Für Frauen, die ihre Lebensplanung wegen der AHV-Revision anpassen müssten, sei der Zuschlag gerechtfertigt, und das Rechenmodell sei transparent, sagte Peter Hegglin (Mitte/ZG).

Gerade Übergangsjahrgänge mit kleinen Einkommen, oft aus Teilzeitarbeit, müssten für die AHV-Stabilisierung aufkommen, kritisierte Maya Graf (Grüne/BL). Für tiefe Renten mache der Zuschlag viel aus, ergänzte Pirmin Bischof (Mitte/SO). Demgegenüber bewirke die vom Nationalrat beschlossene geringere prozentuale Kürzung der vorbezogenen Renten bei hohen Renten mehr.

Höhere Zuschläge als Nationalrat

Mit dem nun beschlossenen, sozial abgestuften Rentenzuschlag zwischen 100 und 240 Franken monatlich ist der Ständerat gegenüber den Übergangsjahrgängen grosszügiger als der Nationalrat. Die Zuschläge werden zu Beginn und am Ende der Ausgleichsphase reduziert ausbezahlt; vier der neun Jahrgänge erhalten sie gemäss dem Modell zu 100 Prozent.

Den höchsten Zuschlag von 240 Franken soll es laut dem Ständerat bei Einkommen bis 57'360 Franken geben. 170 Franken wären es bei bis zu 71'700 Franken und 100 Franken bei über 71'700 Franken. Ausbezahlt würde der Zuschlag auch bei einem Vorbezug der Rente.

Kein Geld aus der Nationalbank

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Entgegen dem Nationalrat lehnt der Ständerat mit 27 Nein zu 14 Ja ab, die AHV mit Geldern aus der Schweizerischen Nationalbank zu sanieren. Die grosse Kammer will, dass Erträge der SNB aus Negativzinsen dem AHV-Fonds zufliessen. Eine Mehrheit der Ständeräte sieht die Unabhängigkeit der Nationalbank in Gefahr. Negativzinsen träfen alle, hielt Hannes Germann (SVP/SH) namens der Minderheit dagegen. Diese «enteigneten Volksvermögen» flössen dank Gewinnverteilung an Bund und Kantone, könnten aber stattdessen an die AHV gehen. Das tangiere die Unabhängigkeit der SNB nicht.

Beide Räte sind hingegen mit dem Vorschlag des Bundesrates einverstanden, die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Beide Kammern haben sich darauf geeinigt, den Normalsatz der Mehrwertsteuer um 0.4 Prozentpunkte und die reduzierten Sätze um 0.1 Prozentpunkte anzuheben. Damit bleibt das Parlament unter dem Antrag des Bundesrates von 0.7 Prozentpunkten.

Die eigentliche Rente würde für die Übergangsjahrgänge bei einem Vorbezug allerdings gleich stark gekürzt wie bei den anderen Versicherten. Der Zuschlag soll zudem nicht der Plafonierung der AHV-Rente unterliegen. Der Nationalrat hingegen will – Zuschläge eingerechnet – höchstens die reguläre Maximalrente auszahlen.

Minderheit für sieben Jahrgänge

Eine Minderheit um Damian Müller (FDP/LU) hätte sich weniger grosszügig zeigen wollen. Sie beantragte, lediglich sieben statt neun Jahrgänge zu berücksichtigen, und sie wollte diesen Frauen geringere Zuschüsse an die Rente leisten – wenn diese nicht vorzeitig bezogen wird. Mit dem Modell der Mehrheit werde der Vorbezug der Rente mit Zuschlägen vergoldet, kritisierte Müller.

Ratslinke ist unzufrieden

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SP, Grüne und Gewerkschaften haben grundsätzliche Einwände gegen die Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre. Die sogenannten Kompensationszahlungen betragen bei der Variante des Ständerates 32 Prozent der erzielten Einsparung von mehr als einer Milliarde Franken. Das ist für die Linke viel zu wenig. Sie fordert viel grosszügigere Unterstützungen, wenn die Frauen schon die Hauptlast der Reform tragen sollen. Und sie verweist darauf, dass bei früheren Reformen die Erhöhung des Rentenalters jeweils viel grosszügiger kompensiert worden sei. Und laut der Linken hat eine Reform nur eine Chance vor dem Volk, wenn die Kompensation grosszügig ist.

Mit Frauen, die ihre Rente früher beziehen, wollte die Minderheit gleich verfahren wie der Nationalrat. Sie wollte nämlich im Sinn einer Privilegierung die Renten weniger stark kürzen und den Vorbezug ab 62 Jahren ermöglichen. Der Nationalrat will nur sechs Übergangsjahrgänge berücksichtigen, Müllers Minderheit deren sieben.

Welche Jahrgänge sind betroffen?

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Welche Jahrgänge betroffen sind, hängt vom Inkrafttreten der Vorlage ab. War zunächst von 2022 die Rede, ist es laut SGK-Sprecher Ettlin «sportlich, aber theoretisch möglich», die Bestimmungen Anfang 2023 in Kraft zu setzen. Möglicherweise sei es auch erst 2024 so weit. Auch ein Referendum steht im Raum.

Sozialminister Alain Berset sprach sich für die Lösung der SGK-Mehrheit aus. Die Arbeit sei damit aber nicht beendet, denn die Komponenten müssten noch verfeinert werden, damit die Vorlage mehrheitsfähig werde. Die Vorlage geht nun zum zweiten Mal in die grosse Kammer – diese dürfte sich in einigen Punkten dem Modell des Ständerats annähern.

Politikum, 14.09.2021, 06:45 Uhr ; 

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