- Die Frauen, die in den Jahren nach der AHV-Reform in Pension gehen und somit von der Erhöhung des Rentenalters am stärksten betroffen sind, will der Ständerat stärker unterstützen als der Nationalrat.
- Er will mehr Übergangsjahrgänge berücksichtigen und auch mehr Geld für Zuschläge auslegen.
- Die Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre haben beide Räte bereits beschlossen.
Die Frage, wie wegen des künftig ein Jahr höheren Rentenalters Frauen der Übergangsjahrgänge mit wie viel Geld unterstützt werden, stand im Mittelpunkt der Ständeratsdebatte zur AHV-Reform. Mit 27 zu 15 Stimmen entschied sich die kleine Kammer am Ende für den Vorschlag der Mehrheit der Sozialkommission (SGK-S).
Dieses Modell berücksichtigt wie der Bundesrat neun Jahrgänge. Von den Kosten her gesehen liege es in der Nähe des Antrages des Bundesrats, betonte Kommissionssprecher Erich Ettlin (Mitte/OW). Für Frauen, die ihre Lebensplanung wegen der AHV-Revision anpassen müssten, sei der Zuschlag gerechtfertigt, und das Rechenmodell sei transparent, sagte Peter Hegglin (Mitte/ZG).
Gerade Übergangsjahrgänge mit kleinen Einkommen, oft aus Teilzeitarbeit, müssten für die AHV-Stabilisierung aufkommen, kritisierte Maya Graf (Grüne/BL). Für tiefe Renten mache der Zuschlag viel aus, ergänzte Pirmin Bischof (Mitte/SO). Demgegenüber bewirke die vom Nationalrat beschlossene geringere prozentuale Kürzung der vorbezogenen Renten bei hohen Renten mehr.
Höhere Zuschläge als Nationalrat
Mit dem nun beschlossenen, sozial abgestuften Rentenzuschlag zwischen 100 und 240 Franken monatlich ist der Ständerat gegenüber den Übergangsjahrgängen grosszügiger als der Nationalrat. Die Zuschläge werden zu Beginn und am Ende der Ausgleichsphase reduziert ausbezahlt; vier der neun Jahrgänge erhalten sie gemäss dem Modell zu 100 Prozent.
Den höchsten Zuschlag von 240 Franken soll es laut dem Ständerat bei Einkommen bis 57'360 Franken geben. 170 Franken wären es bei bis zu 71'700 Franken und 100 Franken bei über 71'700 Franken. Ausbezahlt würde der Zuschlag auch bei einem Vorbezug der Rente.
Die eigentliche Rente würde für die Übergangsjahrgänge bei einem Vorbezug allerdings gleich stark gekürzt wie bei den anderen Versicherten. Der Zuschlag soll zudem nicht der Plafonierung der AHV-Rente unterliegen. Der Nationalrat hingegen will – Zuschläge eingerechnet – höchstens die reguläre Maximalrente auszahlen.
Minderheit für sieben Jahrgänge
Eine Minderheit um Damian Müller (FDP/LU) hätte sich weniger grosszügig zeigen wollen. Sie beantragte, lediglich sieben statt neun Jahrgänge zu berücksichtigen, und sie wollte diesen Frauen geringere Zuschüsse an die Rente leisten – wenn diese nicht vorzeitig bezogen wird. Mit dem Modell der Mehrheit werde der Vorbezug der Rente mit Zuschlägen vergoldet, kritisierte Müller.
Mit Frauen, die ihre Rente früher beziehen, wollte die Minderheit gleich verfahren wie der Nationalrat. Sie wollte nämlich im Sinn einer Privilegierung die Renten weniger stark kürzen und den Vorbezug ab 62 Jahren ermöglichen. Der Nationalrat will nur sechs Übergangsjahrgänge berücksichtigen, Müllers Minderheit deren sieben.
Sozialminister Alain Berset sprach sich für die Lösung der SGK-Mehrheit aus. Die Arbeit sei damit aber nicht beendet, denn die Komponenten müssten noch verfeinert werden, damit die Vorlage mehrheitsfähig werde. Die Vorlage geht nun zum zweiten Mal in die grosse Kammer – diese dürfte sich in einigen Punkten dem Modell des Ständerats annähern.