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Die Schweizer rüsten auf
Aus Rundschau vom 04.01.2017.
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Zur Selbstverteidigung Schweizer rüsten mit eigenen Waffen auf

Das Wichtigste in Kürze

  • Einige Kantone verzeichneten 2016 über 30 Prozent mehr Gesuche für einen Waffenschein.
  • Unsicherheit und Angst sind bei vielen der Grund für einen Waffenkauf.
  • Auch mehr Frauen kaufen eine Waffe.
  • Die Polizei rät dringend von einer Waffe zum Selbstschutz ab.

Die Zahl der Waffenkäufe in der Schweiz für den Privatbesitz steigt weiter. Für 2016 zeichnet sich gar ein Rekordwachstum ab. Dies zeigt eine Umfrage der «Rundschau» bei jenen Kantonen, die bereits Zahlen publizieren. In all diesen Kantonen haben die Gesuche für Waffenerwerbsscheine zugenommen.

Viele Menschen sind durch Terroranschläge und Meldungen über Einbrüche verunsichert. Sie wollen sich im Notfall selbst verteidigen können.
Autor: Ein Waffenhändler

In den Kantonen Glarus, Thurgau und Solothurn wurden zwischen 20 und 39 Prozent mehr Waffenerwerbsscheine beantragt (und fast alle bewilligt). Auch im Kanton Aargau gab es eine Steigerung von rund 40 Prozent auf 5117 Bewilligungen für Waffenerwerbsscheine. Nochmals eine enorme Steigerung, nachdem die Kantone bereits 2015 eine massive Zunahme von Waffen in der Schweiz verzeichneten.

Die eigene Familie verteidigen

«Viele Menschen sind durch Terroranschläge und Meldungen über Einbrüche verunsichert und wollen sich im Notfall selbst verteidigen können», erzählt ein Händler an der Waffenmesse Lausanne Anfang Dezember, der vom Boom profitiert.

Die Waffe zum Selbstschutz? Der Trend hat bereits 2015 eingesetzt: Schon damals registrierten die Kantone eine markante Zunahme der Gesuche für Waffenerwerbsscheine von rund 20 Prozent. Der Kanton Zug zum Beispiel machte einen Sprung von 316 auf 419 Waffenerwerbsscheine. 2016 ist die Zahl nochmals angestiegen, auf 451.

Verschärftes Waffenrecht

Neben der Unsicherheit gibt es weitere Gründe für die Zunahme bei den Waffenkäufen. Die EU will nach den Anschlägen von Paris das Waffengesetz verschärfen. Da die Schweiz Schengen-Mitglied ist, müsste sie ihre Gesetze anpassen und ebenfalls verschärfen. Brüssel will, dass nur noch Mitglieder von Schützenvereinen eine Waffe besitzen dürfen. Der definitive Beschluss jedoch ist noch nicht gefasst.

«Wer weiss, wie lange man in der Schweiz noch legal eine Waffe kaufen und besitzen kann», sagt Hobbyschütze Beat Schaffner, der im Schiesskeller den Umgang mit seinem Revolver übt. Viele seiner Kollegen, so sagt er, werden sich vehement gegen eine Verschärfung der Waffengesetze wehren.

Vermehrt kaufen auch Frauen Pistolen, weil sie sich unsicher fühlen.
Autor: Ein Waffenhändler

Die selbe Meinung vertritt Waffenbesitzer Roger Groner: «Wir leben in einer Welt, die immer unsicherer wird, mit Flüchtlingsströmen und Einbrecherbanden. Es macht keinen Sinn, wenn man in so einer Situation den Waffenbesitz einschränkt.» Anwalt Groner würde seine Waffe jederzeit benutzen, falls er in seinem Haus von Einbrechern überrascht wird.

Polizei rät von Selbstschutz ab

Der Trend zu Waffen für die Selbstverteidigung stellt auch Waffenhändler Jean-Paul Schild fest: «Vermehrt kaufen auch Frauen Pistolen, weil sie sich unsicher fühlen». Die Waffe als Selbstschutz? Die Polizei rät dringend davon ab. Wer sich bedroht fühle, der solle die Polizei anrufen, sagt Stéphane Audétat, Waffenverantwortlicher der Kantonspolizei Neuenburg.

Wer darf in der Schweiz eine Waffe kaufen?

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Lediglich einen schriftlichen Vertrag verlangt das Waffengesetz beim Erwerb von sogenannt meldepflichtigen Waffen wie etwa Jagdgewehren, Sportgewehren und Paintball-Waffen.

Bewilligungspflichtig sind hingegen Pistolen, Revolver, Pump Actions und halbautomatische Gewehre wie zum Beispiel das Sturmgewehr PE 90. Für diese Waffen muss ein Erwerbsschein beim kantonalen Waffenbüro eingereicht werden – samt Auszug aus dem Strafregister und Kopie von Pass oder ID. Das Gesuch wird nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt: So muss der Käufer mindestens 18 Jahre alt sein und darf nicht unter Beistandschaft oder Vorsorge stehen. Zudem darf er «nicht zur Annahme Anlass geben, dass er sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährdet». Weiter dürfen Waffenkäufer nicht wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sein.

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