- Die EU-Kommission hat an ihrer Sitzung über die Beziehung Schweiz-EU diskutiert.
- Dabei habe man «einen Mangel an Fortschritt» beim Rahmenabkommen festgestellt, sagte EU-Vizekommissionspräsident Maros Sefcovic. Deshalb würde man heute keine Entscheide treffen.
- Nun droht die Börsenäquivalenz auszulaufen.
Man sehe «keinen Bedarf, eine Entscheidung zu treffen». Die Türen der EU-Kommission blieben aber weiterhin offen, sagte Sefcovic weiter. Zur Börsenäquivalenz selbst – also ob der Schweizer Börsenplatz von der EU weiterhin als gleichwertig anerkannt wird – sagte der EU-Vizekommissionspräsident nichts.
Empfiehlt die EU-Kommission aber nicht explizit die Äquivalenz für die Schweizer Börse zu verlängern, dann läuft sie automatisch am 30. Juni aus.
Vor den Gesprächen meinte eine Kommissionssprecherin noch, ein definitiver Entscheid zur Börsenäquivalenz könnte noch vor Ende Woche bekannt werden.
Gekoppelt mit Rahmenabkommen
Im Dezember 2017 hatte die EU die Äquivalenzanerkennung für die Schweizer Börse erstmals nur befristet gewährt und deren Verlängerung an Fortschritte bei den Verhandlungen zum Rahmenabkommen geknüpft. 2018 war diese erneut verlängert worden – bis 30. Juni diesen Jahres. Doch der Bundesrat verlangt in drei Punkten weiterhin Klärungen.
Seit rund fünf Jahren verhandeln die Schweiz und die EU über das sogenannte Rahmenabkommen, das zukünftige Anpassungen von bereits bestehenden Marktzugangs-Vereinbarungen und Streitschlichtungs-Mechanismen festlegen soll. Obwohl die EU der Schweiz in vielen Punkten entgegengekommen ist, ist die Skepsis immer noch gross. Insbesondere beim Lohn- und Arbeitnehmerschutz und den staatlichen Beihilfen verlangt die Schweiz Nachbesserungen.
Vorsorglich Massnahmen getroffen
Nach der ersten befristeten Verlängerung hatte der Bundesrat Massnahmen für den Fall beschlossen, dass die EU die Anerkennung der Börsenäquivalenz nicht mehr verlängert.
Konkret wird eine neue Schweizer Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze eingeführt, die Schweizer Aktien zum Handel zulassen. In diesem Fall würden EU-Handelsplätze diese Anerkennung nicht erhalten.