- Das Bundesgericht hat Kritikern des Aarauer Stadionbaus recht gegeben. Das Aargauer Verwaltungsgericht hat demnach zu schnell ein Urteil gefällt.
- Es geht um eine Frage rund um die Bau- und Nutzungsordnung des Gebiets Torfeld Süd. Die Nutzungsordnung ist nötig, damit das neue Stadion und Hochhäuser gebaut werden können.
- In diesem Zusammenhang hat das Aargauer Verwaltungsgericht eine Beschwerde abgelehnt. Laut dem Bundesgericht hätte das Verwaltungsgericht aber bis zu seinem Urteil noch eine Frist von zwei Tagen abwarten müssen.
- Das Aargauer Verwaltungsgericht muss nun ein neues Urteil zur Beschwerde von sechs Stadiongegnern fällen. Dies könnte die für Herbst geplante Volksabstimmung verzögern.
Das Bundesgericht hält in seinen Erwägungen fest, die Parteien eines Gerichtsverfahrens hätten Anspruch auf rechtliches Gehör und auf ein faires Gerichtsverfahren. Diese Garantien enthielten auch das Recht, von den beim Gericht eingereichten Stellungnahmen Kenntnis zu erhalten und sich dazu zu äussern.
Das Aargauer Verwaltungsgericht hatte seinen Fehler wohl bemerkt. Es beantragte im Verfahren vor Bundesgericht selbst, dass die Beschwerde der sechs Privatpersonen gutgeheissen wird.