- Juli 2019: Die Stadt muss auf Geheiss des Kantons den Betrieb von 40 Überwachungskameras in der neuen Fussgänger- und Velo-Passage unter dem Schulhausplatz einstellen.
- Zehn Monate lang hatten die Kameras gefilmt ohne genügende Rechtsgrundlage. Der Stadtrat von Baden sagte, es sei gar nicht klar, wer für diese Kameras zuständig sei.
- Am Donnerstag, 19. Dezember, werden die Kameras wieder eingeschaltet. Die Stadt hat die Bewilligung der kantonalen Datenschutzbeauftragten erhalten und eine neue Verordnung über die Videoüberwachung erlassen.
Aus der Medienmitteilung des Stadtrates von Baden geht klar hervor, dass die Stadt für den Betrieb der Kameras zuständig ist. Dort gibt es eine kommunale Datenschutzkontrollstelle, welche die Bewilligungen für die Kameras in der Cordula-Passage nun eingeholt hat.
Im Juli 2019, als aufflog, dass die Kameras ohne Bewilligung in Betrieb waren, hatte der zuständige Stadtrat Matthias Gotter noch gesagt, es lasse sich nicht nachvollziehen, auf wessen Entscheid hin die Videokameras in Betrieb genommen worden seien. Es sei «eine unschöne Aneinanderreihung von Zufällen gewesen», betont Gotter im Interview mit SRF.
Nun ist die Rechtslage aber klar. Die kantonale Datenschutzbeauftragte hat den Kameras in der Passage die Bewilligung erteilt. Gleichzeitig gehen neue Kameras in Betrieb, so bei den Pollern der Weiten Gasse, auf der Ruine Stein, im Stadion Esp und im Hallen- und im Freibad. Klingt nach sehr vielen Kameras. Gotter versucht aber zu beruhigen: «Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.»
Sämtliche Kameras auf dem Gebiet der Stadt Baden (rund 300) sind nun in einer einzigen Verordnung aufgelistet. Bisher, so der Stadtrat in seiner Mitteilung, habe es drei Verordnungen gegeben zu den Videoüberwachungen.
Kameras müssen sichtbar sein
Die neue Verordnung regelt sehr detailliert, welchen Bereich die Kameras überwachen dürfen. Auch die Betriebszeiten sind aufgeführt. Und die Kameras müssen erkennbar sein. So heisst es in der Verordnung: «Bei jedem überwachten Objekt werden an allen offiziellen Zugängen ausserhalb des Überwachungsperimeters gut sichtbare Hinweistafeln angebracht.»
Weiter erläutert die Verordnung für jeden einzelnen Kamerastandort, welchem Zweck die Kamera dient. Sei heisst es beim Standort «Promenadenlift» zum Beispiel: «Betriebsstörungen der Liftanlage rasch erkennen und Liftbenützern in Notlagen umgehende Hilfe leisten zu können.»
Verkehrsregeln überwachen
Und die über 40 Kameras in der Cordula-Passage haben einerseits den Zweck, Vergehen und Verbrechen zu ahnden und andererseits heisst es in der neuen Verordnung: «Sicherstellung Einhaltung Verkehrsregelung gemischter Langsamverkehr und Unterstützung Aufklärung bei Unfällen.»
Nach sieben Tagen müssen die Aufnahmen gelöscht werden. Und die Datenschutzkontrollstelle der Stadt muss kontrollieren, ob die Überwachung rechtmässig erfolgt. In der Stadt Baden gibt es nicht nur fix installierte Videokameras, sondern auch mobile. Mit diesen überwachen die Behörden die Areale der Schulen.
Für die Auswertung der Daten ist laut der neuen Verordnung praktisch in allen Fällen der Kommandant Stellvertreter oder der Stabschef der Stadtpolizei zuständig. Im Hallen- und Freibad hingegen ist es die Leitung der Bäder.