Vorgeschichte: Unternehmer Remo Stoffel soll im Jahr 2003 hohe Gewinne mithilfe einer Scheinfirma nicht korrekt versteuert haben. Im April 2017 gab das Bündner Verwaltungsgericht den Steuerbehörden grösstenteils Recht. Laut Urteil müsste Stoffel Steuern von rund acht Millionen Franken nachzahlen. Der Unternehmer akzeptierte dieses Urteil nicht und zog es ans Bundesgericht weiter. Entscheidet dieses nicht bis Ende Jahr, droht die Verjährung.
Das sagt die Regierung: Im Februar reichten verschiedene Grossräte einen Vorstoss zum «Fall Stoffel» bei der Bündner Regierung ein. In ihrer Antwort hält die Regierung fest, dass sie aufgrund des Steuergeheimnisses keine Fragen zu konkreten steuerpflichtigen Personen beantwortet. Doch die Regierung hält auch fest, dass es bei der Verjährungsfrist keine Rolle spiele, ob der Fall vor Gericht hängig sei. Die Uhr tickt also, Steuerforderungen von 2003 verjähren Ende Jahr. Dies sei auch den Gerichten bewusst, «die dann für ein beschleunigtes Verfahren sorgen». Die Regierung äussert sich nicht dazu, ob noch weitere Fälle hängig sind.