Für die Gewerkschaft VPOD ist klar. Die Zeit, in der sich die Spitalangestellten umziehen, gehört zur Arbeitszeit und ist zu vergüten. Unterstützung erhält der VPOD seit letzter Woche auch vom Zürcher Regierungsrat. Dieser findet es naheliegend, schreibt er in einer Antwort auf eine entsprechende Anfrage, dass das Umziehen grundsätzlich als Arbeitszeit gelte.
Trotzdem hat der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK) am Dienstag seine Position verteidigt. Er sieht keinen Grund, die heutige Regelung anzupassen. Würde die Umkleidezeit als Arbeitszeit vergütet, würden hohe Zusatzkosten entstehen, so der Verband. Bei einem grossen Spital wären das jährlich bis zu 20 Millionen Franken, in einem Regionalspital drei bis vier Millionen.
Ein Gericht soll die Rechtslage klären
Den Streit zwischen Gewerkschaft und Spitälern wird wohl ein Gericht entscheiden. Der VPOD will im Februar eine Klage einreichen, kündet Gewerkschaftssekretär Roland Brunner an. Der Spitalverband nimmt ein Gerichtsverfahren in Kauf. «Es wäre gut, wenn die Frage geklärt würde», meint VZK-Geschäftsführer Daniel Kalberer. Dann gelte es, zusammenzusitzen und eine Lösung zu finden.