- Die Ungültigkeitserklärung der Moutier-Abstimmung vom vergangenen Juni wird ein Fall fürs bernische Verwaltungsgericht.
- Der Gemeinderat von Moutier hat beschlossen, den Entscheid der Regierungsstatthalterin weiterzuziehen.
- Erst vergangene Woche hatte die Regierungsstatthalterin die Abstimmung wegen diverser Mängel annulliert.
- Sollte Moutier vor Verwaltungsgericht scheitern, bleibt noch die Möglichkeit eines Gangs vor Bundesgericht.
Beim Urnengang vom 18. Juni 2017 hatten sich die Bürger von Moutier knapp für einen Kantonswechsel von Bern zum Jura ausgesprochen. Lediglich 137 Stimmen gaben den Ausschlag. Daurauf reichten die Anhänger eines Verbleibs beim Kanton Bern diverse Beschwerden ein, von denen die Regierungsstatthalterin die meisten gut hiess.
Insbesondere die Gemeindebehörden kritisierte sie dabei scharf. So hätten sie im Vorfeld nicht objektiv und transparent informiert, sondern in einer Weise, die geeignet gewesen sei, die Wählerschaft in die Irre zu führen. Weiter prangert sie «gravierende Mängel» in der Abstimmungsorganisation an. Die Rede ist von Abstimmungstourismus und fiktiven Wohnsitzen. Deshalb sei nicht auszuschliessen, dass das Abstimmungsresultat ohne die Mängel anders ausgefallen wäre.
«Ungültigkeitserklärung ist politisch motiviert»
Die jurassische Kantonsregierung hatte die Ungültigkeitserklärung in der Folge als unverständlich und politisch motivierten Entscheid verurteilt. Auch die Behörden von Moutier äusserten Unverständnis. So wies Stadtpräsident Marcel Winistörfer den Vorwurf irreführender Propaganda im Abstimmungskampf entschieden zurück. «In dieser Sache kann man nicht neutral sein, das ist seit 40 Jahren so. Jeder weiss, was ich abstimme und ich habe im Abstimmungskampf lediglich falsche Behauptungen korrigiert.»
Am vergangenen Freitag protestierten dann gegen 10'000 Pro-Jurassier mit einem Schweigemarsch gegen den Entscheid der Statthalterin. Winistorfer prangerte diesen dabei als Machtmissbrauch durch den Kanton Bern an.