- Die Aargauer SP hat mehr Geld für Prämienverbilligungen verlangt.
- Das Aargauer Verwaltungsgericht ging nun jedoch nicht auf die Forderung ein, und zwar aus formellen Gründen.
- Geklagt hatten drei Privatpersonen, mit Unterstützung der SP. Doch diese Personen seien dazu gar nicht berechtigt, so das Gericht.
Das ist der Streitpunkt: Im Kanton Luzern erhalten viele Personen zu Unrecht keine Prämienverbilligung für die Krankenkasse. Das hat das Bundesgericht vor einem Jahr entschieden. Die Einkommensgrenze, die jemanden zum Bezug der Prämienverbilligung berechtigt, sei zu hoch angesetzt.
Mit diesem Urteil war klar, dass auch andere Kantone nachbessern müssen. Das Aargauer Kantonsparlament hat deshalb 10 Millionen Franken zusätzlich für Prämienverbilligungen bewilligt.
Das wollte die SP Aargau: Für die Sozialdemokraten war das zusätzliche Geld zu wenig. Sie kritisierten, dass der Kanton Aargau die Vorgaben des Bundes immer noch nicht erfülle. Deshalb wollte die SP den Kanton auf juristischem Weg dazu zwingen. Sie hat Privatpersonen unterstützt, welche der Meinung sind, dass sie zu Unrecht keine Prämienverbilligung erhalten.
Das sagt das Aargauer Verwaltungsgericht: Die Aargauer Richter stellen fest, dass Privatpersonen gar nicht gegen den Entscheid des Kantonsparlaments klagen können. So habe das Parlament innerhalb des Budgets über die Erhöhung der Prämienverbilligungen entschieden. Doch das Budget des Kantons habe keinen direkten Einfluss darauf, ob jemand die Verbilligung erhalte oder nicht.
Zudem sei das Verwaltungsgericht gar nicht für einzelne Streitfälle bei Prämienverbilligungen verantwortlich, sondern das kantonale Versicherungsgericht. Die Richter sind also aus formalen Gründen nicht auf das Begehren eingetreten.
Das sagt die SP nach dem Urteil: Die Privatpersonen können den Entscheid des Verwaltungsgerichts noch ans Bundesgericht weiterziehen. Ob sie dies tun, konnte die Aargauer SP auf Anfrage noch nicht sagen. Der Entscheid sei überraschend.