- Die Frage, ob der Kanton Aargau genügend Geld für die Vergünstigung der Krankenkassenprämien ausschüttet, wird zum Juristen-Futter.
- Der Aargau erfülle die Vorgaben des Bundes, sagt die Regierung. Die SP aber ist der Meinung, dass mehr Personen von der Prämienverbilligung profitieren müssten.
- Nachdem die SP auf politischem Weg gescheitert ist, versucht sie es nun juristisch: Sie verklagt den Kanton.
330 Millionen Franken stehen dieses Jahr im Kanton Aargau für die Verbilligung der Krankenkassenprämien zur Verfügung. 2020 werden es sogar 348 Millionen sein. Ursprünglich wollte der Aargau weniger Geld ausgeben, aber das Kantonsparlament hat den Kantons-Beitrag im Juni noch aufgestockt.
Für das laufende Jahr sprach das Parlament zusätzliche 10 Millionen Franken, für 2020 zusätzliche 4 Millionen. Damit liessen sich die Vorgaben des Bundesgerichts einhalten, erklärte die Aargauer Regierung im Juni.
Der Fall Luzern und die Folgen
Das Bundesgericht hatte Anfang Jahr ein wegweisendes Urteil gefällt. Der Kanton Luzern habe zu wenigen Menschen Prämienverbilligung gegeben, befanden die Richter. Das Urteil fand in der ganzen Schweiz grosse Beachtung, eben auch im Aargau, der in der Folge bei der Prämienverbilligung nachbesserte.
Die Aargauer SP ist der Meinung, dass das noch nicht reicht, dass der Kanton die Bundesvorgaben noch immer nicht einhält. Die Partei wollte deshalb im Parlament den Beitrag des Kantons für 2019 um 60 Millionen und für 2020 um 66 Millionen Franken aufstocken. Sie scheiterte allerdings.
Juristen-Futter
Jetzt wählt die SP den Weg vor Gericht. «Nachdem die SP Aargau alles politisch Mögliche unternommen hat, um den Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen, bleibt nun nur noch der Rechtsweg», erklärte Parteipräsidentin Gabriela Suter am Freitag vor den Medien. Sie bedauere das sehr.
Dass nun Juristen entscheiden, ob im Aargau genügend viele Menschen Prämienverbilligung erhalten, kommt insbesondere bei der FDP schlecht an. Im Parlament kritisierte sie diese Woche in einer Fraktionserklärung die SP scharf für deren wiederholte Forderung nach mehr Geld für die Vergünstigung der Krankenkassenprämien.