Wer Anspruch hat auf eine Verbilligung der Krankenkassenprämien, das entscheidet jeder Kanton selber. Der Kanton Luzern zum Beispiel hat die Obergrenze für die Prämienverbilligung in den vergangenen Jahren mehrmals gesenkt – auf jetzt 54'000 Franken für eine Familie. Zu tief, sagt das Bundesgericht.
Dieses Vorgehen der Luzerner Regierung kritisiert auch Martin Klöti. Er ist St. Galler Sozialdirektor und Präsident der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK). Klöti spricht von einem «zweifelhaften Vorgehen» in Luzern: «Der Staat sollte sich, föderal abgestimmt, eine Haltung schaffen. Es kann keine Sololäufe geben.»
Grosse Diskrepanz zwischen den Kantonen
Tatsächlich gibt es grosse Unterschiede zwischen den Kantonen, wer Anrecht auf eine Prämienverbilligung hat. Den tiefsten Wert hat der Kanton Luzern, der jetzt vom Bundesgericht gerügt wurde: Dort sind es 19 Prozent der Bevölkerung, die eine Prämienverbilligung erhalten. Auf der anderen Seite der Skala steht der Kanton Schaffhausen. Dort erhalten 34 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner eine Prämienverbilligung. Das sind fast doppelt so viele wie in Luzern.
Diese Diskrepanz bemängelt SODK-Präsident Martin Klöti: «Ich finde, man sollte sich absprechen. Unser Ziel ist es, eine Harmonisierung zu erreichen.» Die Kantone sollten also ähnlich regeln, wer eine Prämienverbilligung erhält. Klöti will das Thema auf jeden Fall mit den anderen Kantonen besprechen.
Folgen noch unklar
Überhaupt dürfte das Urteil des Bundesgerichts nicht nur in Luzern zu reden geben, sondern auch in anderen Kantonen, die das Anrecht auf Prämienverbilligung ähnlich eng definieren. Das bestätigt Michael Jordi, der Zentralsekretär der Gesundheitsdirektoren-Konferenz: «Die Kantone müssen das Urteil prüfen und schauen, ob das für ihre Situation Auswirkungen haben wird.» Die Folgen seien im Moment noch ziemlich offen.
Weil die Lebenskosten und die Einkommen von Kanton zu Kanton unterschiedlich seien, könne es aber keine Einheitslösung geben, so Jordi.