- Das Bundesgericht pfeift den Kanton Luzern bei den Krankenkassen-Prämienverbilligungen zurück.
- Luzern hat laut dem Gericht die Einkommensgrenze zu tief angesetzt. Die Einsparungen waren widerrechtlich.
- Der Kanton Luzern wird mehrere Millionen Franken zurückzahlen müssen.
- Privatpersonen mit Unterstützung der SP hatten das Urteil angestrebt und fordern nun eine konsequente Umsetzung.
Der Kanton Luzern hat die Einkommensgrenze bei der Prämienverbilligung zu stark gesenkt. Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde von mehreren Personen gut und hob die für 2017 erlassene Bestimmung auf. Nun muss der Kanton Geld zurückzahlen.
Das ist ein Leitentscheid für die ganze Schweiz.
Luzern hatte das anspruchsberechtigte Einkommen zur Verbilligung der Krankenkassenprämien von Kindern und jungen Erwachsenen auf 54'000 Franken gesenkt. Der Luzerner Regierungsrat spricht von einem richtungsweisenden Entscheid auch für andere Kantone.
Diese Einkommensgrenze sei zu tief angesetzt, halten die Bundesrichter in ihrem Urteil fest, das die SP Luzern am Samstag veröffentlichte. Privatpersonen hatten mit Unterstützung der SP das Gerichtsverfahren angestrebt.
Luzern muss mehrere Millionen Franken zahlen
Der Kanton werde «mehrere Millionen Franken» individueller Prämienverbilligung nachträglich an bezugsberechtigte Personen ausschütten, teilte die Regierung als Reaktion auf das Urteil mit. Das Gesundheits- und Sozialdepartement und die Ausgleichskasse würden derzeit klären, wie sich diese Zahlungen so schnell wie möglich umsetzen lassen.
Sparen alleine reicht nicht, jetzt müssen wir uns über höhere Einnahmen unterhalten.
Die SP sieht sich bestätigt. Die Familien werden das Geld erhalten, das ihnen in den letzten beiden Jahren vorenthalten worden sei, sagt Parteipräsident David Roth, «Tausende können heute aufatmen.»
Die Leute warten auf das Geld. Sie mussten wegen den fehlenden Prämienverbilligungen auf vieles verzichten.
Wegen den neuen, höheren Grenze gebe es zudem einen neuen Bezügerkreis, da sei der Kanton gefordert, ehrlich und rasch zu handeln, sagt David Roth gegenüber SRF News.
Die Kantone müssen für untere und mittlere Einkommen die Prämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent verbilligen. Umstritten war im vorliegenden Fall der Begriff «untere und mittlere Einkommen».