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Streit um Prämienverbilligung Kantonsgericht Luzern erklärt Sammelbeschwerde als erledigt

Weil die Luzerner Ausgleichskasse die Verfügungen noch vor Eingabe der Beschwerde verschickt hatte, sei diese nichtig.

Eine Sammelklage von 19 Personen bemängelte unter anderem die im September eingestellten Auszahlungen von Prämienverbilligungen durch die Ausgleichskasse.

Hintergrund des Streites ist ein Entscheid der Luzerner Regierung. Wegen des budgetlosen Zustandes hatte sie entschieden, die Prämienverbilligungen für die Monate Oktober bis Dezember 2017 nicht mehr auszubezahlen. Daraufhin richtete die SP des Kantons Luzern eine Internetseite ein. Darauf konnten Betroffene einen vorgefertigten Brief ausdrucken, um bei der Ausgleichskasse eine Beschwerde einzureichen.

Beschwerde abgelehnt

Diese dienten als Grundlage für eine Beschwerde beim Kantonsgericht. Mehrere Beschwerdeführer beantragten dem Gericht, es sei eine Rechtsverweigerung oder Rechtsverzögerung betreffend Prämienverbilligung durch den Kanton Luzern (Ausgleichskasse) festzustellen. Der Kanton sei zur sofortigen Bezahlung der Prämienverbilligungen ab 1. Oktober anzuhalten und müsse Kosten- und Entschädigungsfolgen tragen.

Laut dem am Dienstag veröffentlichten Entscheid ist eine Rechtsverzögerungsbeschwerde gegen den Kanton nicht möglich, wohl aber gegen die Ausgleichskasse. Weil aber die Ausgleichskasse in der Zwischenzeit die neue Verfügung erlassen habe - just einen Tag vor Eingang der Beschwerde beim Gericht - falle das Rechtsschutzinteresse an der Beurteilung der Beschwerde allerdings dahin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann beim Bundesgericht angefochten werden.

Weitere Beschwerde hängig

Im September erliess die Regierung die neue definitive Prämienverbilligungsverordnung, nachdem der Kantonsrat das Budget 2017 bewilligt hat. Es seien rund 50 weitere, gleichlautende Beschwerden von Einzelpersonen hängig, teilte das Kantonsgericht mit. Über diese werde in den nächsten Tagen ebenfalls entschieden.

Noch hängig ist zudem ein Gesuch von fünf Antragsstellern beim Kantonsgericht. Diese wollen die Reduktion des anspruchsberechtigten Einkommens von 75'000 auf 54'000 Franken in der neuen Prämienverbilligungsverordnung durch die Richter aufheben lassen.

SP akzeptiert Entscheid

Diesem Verfahren gelte nun das Hauptaugenmerk, sagt der Präsident der SP Kanton Luzern, David Roth. Den Kantonsgerichtsentscheid zur Rechtsverzögerungsbeschwerde akzeptiere die Partei und die von ihr vertretenen Betroffenen. Dabei handle es sich aber bloss um ein Vorgeplänkel, «da die inhaltliche Auseinandersetzung via Normenüberprüfung erfolgt».

Hierfür stünden auch die Chancen gut, findet Bruno Häfliger, der als Anwalt die SP vertritt. «Ich bin der festen Überzeugung, dass es nicht zulässig ist, dass sich der Kanton auf dem Buckel der Familien gesundschrumpft», so Häfliger. Schliesslich gebe es eine vom Bund erlassene Norm, welche Familien mit Kindern und Jugendlichen in Ausbildung in Form von Prämienverbilligungen entlasten will.

Der Kanton Luzern wollte sich auf Anfrage nicht dazu äussern, er nehme erst Stellung zum Fall, wenn dieser abgeschlossen sei.

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