Die SP des Kantons Luzern bereitet Klagen gegen den Kanton Luzern vor. Sie ist der Ansicht, dass die Kürzung der Prämienverbilligung aufgrund des budgetlosen Zustands widerrechtlich sei.
Es sei «schlicht nicht mitanzusehen», wie der Kanton auf die Schwächsten losgehe und ganze Familien in die Sozialhilfe treibe, teilte die Partei am Montag mit.
Betroffene sollen Beschwerde einreichen
Die SP richtete eine Internetseite ein, auf der Betroffene einen vorgefertigten Brief ausdrucken können, um bei der Ausgleichskasse eine beschwerdefähige Verfügung zu verlangen. Diese Verfügung sei dann die Grundlage für eine darauffolgende Beschwerde beim Kantonsgericht.
Das Angebot der SP ist kostenlos. Sämtliche Kosten, die entstünden, würden von der SP getragen, hält diese fest.
Der Regierungsrat entschied wegen des budgetlosen Zustandes die Prämienverbilligungen für die Monate Oktober bis Dezember 2017 nicht mehr auszubezahlen. Die Vergünstigungen werden vorerst nur bis September ausgerichtet.