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Krankenkassenprämien Solothurner Regierung sieht Handlungsbedarf

  • Jede vierte Solothurnerin und jeder vierter Solothurner erhält Prämienverbilligungen für Krankenkassenprämien.
  • Trotzdem steigt die finanzielle Belastung für immer mehr Haushalte, dies schreibt die Solothurner Regierung in einer Antwort auf eine Interpellation.
  • Die Regierung erkennt das Problem und will auch handeln, sieht aber vor allem das Kantonsparlament in der Pflicht.

Im Jahr 2017 gaben Solothurnerinnen und Solothurner durchschnittlich 15 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für Krankenkassenprämien aus. Im Jahr 2010 waren es erst 10 Prozent. Dies schreibt die Solothurner Regierung in einer Antwort auf eine Interpellation der Fraktion SP/Junge SP.

Weil immer mehr Geld für die Prämienverbilligungen von Bezügern von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen aufgewendet werden müssen, bleibe immer weniger Geld für den Mittelstand übrig. Die Belastungsgrenze sei erreicht, meint die Solothurner Regierung.

160 Millionen Franken pro Jahr

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Rund 70 Millionen Franken gibt der Kanton Solothurn jedes Jahr für Prämienverbilligungen aus. Dazu kommen 90 Millionen Franken, die der Bund beisteuert. Trotz insgesamt also 160 Millionen Franken für Solothurner Haushalte steigt die Belastung durch die Krankenkassenprämien immer mehr.

Die Situation verbessern könne die Regierung aber nicht alleine, dafür sei das Kantonsparlament in der Pflicht und müsse mehr Mittel für die Prämienverbilligungen sprechen. Etwas, das der Kantonsrat zuletzt mehrfach abgelehnt hatte.

Immerhin lässt die Regierung überprüfen, ob bald mehr Personen Anspruch für Prämienverbilligungen haben könnten. Dies nach einem Urteil des Bundesgerichts, das gegen den Kanton Luzern entschieden hatte.

Längere Frist?

Wer Prämienverbilligungen erhalten will, der muss ein Gesuch stellen. Dies soll auch weiterhin so bleiben, findet die Regierung. Einer automatischen Auszahlung, wie beispielsweise im Kanton Bern, steht die Solothurner Regierung kritisch gegenüber.

Prüfenswert hält sie einzig, ob man die Frist für das Einreichen des Gesuchs verlängern soll. Heute ist es so, dass Gesuche, die nach dem 31. Juli eintreffen, nicht mehr beachtet werden und damit auch der Anspruch auf Prämienverbilligungen erlischt.

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