Schweiz: Am 13. Juni stimmt das Schweizer Stimmvolk über das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) ab. Im Gesetz soll die Polizei zusätzliche Instrumente erhalten, um gegen terroristische Gefährder vorzugehen.
Um diese Präventivmassnahmen mit jenen von anderen Staaten zu vergleichen, hat das Institut für Rechtsvergleichung (SIR) 2018 ein Gutachten erstellt. Dieses wurde kürzlich aktualisiert, in dem das Institut die Rechtslage in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich sowie Grossbritannien verglich.
Hausarrest: Im PMT-Gesetz ist vorgesehen, dass terroristische Gefährder ab 15 Jahren unter Hausarrest gestellt werden dürfen. Frankreich und Grossbritannien nutzen diese Präventivmassnahme bereits im Terrorismus-Gesetz. In Frankreich darf die Massnahme gegen Personen ab 16 Jahren verhängt werden. Österreich verwendet den Hausarrest als Fortsetzung der Untersuchungshaft bereits bei 14-Jährigen.
Elektronische Überwachung: Das PMT-Gesetz soll dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) erlauben, Gefährder elektronisch zu überwachen. In Deutschland und Frankreich sind das Abhören und Überwachen von elektronischen Datenträgern wie Smartphones gesetzlich geregelt. Während Österreich über eine allgemeine Regelung zur elektronischen Überwachung verfügt, hat Grossbritannien gar keine. Italien hat kein solches Gesetz, nutzt stattdessen aber den Einsatz von Fussfesseln bei einem Hausarrest.
Verdeckte Fahndung: Das Fedpol soll durch das PMT-Gesetz die Erlaubnis erhalten, im Internet im Bereich der Terrorismusprävention verdeckt zu fahnden. Aktuell ist dies nur in Frankreich und Italien explizit geregelt. Österreich und Deutschland hingegen nutzen allgemeine Vorschriften zur Gefahrenabwehr. In Grossbritannien sind ermittelte Beweise durch verdeckte Fahndung seit Kurzem im Gerichtsprozess verwendbar.