Dem 2005 verstorbenen Psychiater Roland Kuhn soll nach Erkenntnissen über seine Medikamententests die Ehrenbürgerschaft aberkannt werden. Dies hat der Verein Fremdplatziert in einem Brief beantragt. Abklärungen der Gemeinde haben ergeben, dass dies wohl nicht möglich ist.
Der Verein Fremdplatziert, eine Interessenorganisation von Opfern administrativer Zwangsmassnahmen, verlangt in einem Schreiben an die Gemeinde Münsterlingen, dass dem Psychiater Roland Kuhn die Ehrenbürgerschaft sofort entzogen wird: «Der Verein wünscht von der zuständigen Behörde, dass dieser Titel per sofort und öffentlich aberkannt wird. Einen solchen Titel kann nur akzeptiert werden für Personen, die integer sind und dies ist er (Roland Kuhn) nie gewesen.»
Gegenüber Radio SRF ergänzt der Präsident des Vereins Fremdplatziert, Robert Blaser: «Für die Opfer der Tests wäre die Aberkennung der Ehrenbürgerschaft eine Genugtuung.»
Mit dem Tod endet die Persönlichkeit
Dies dürfte aber nicht möglich sein, wie die Gemeinde und auch der Kanton Thurgau auf Anfrage bestätigen. Der Grund ist, dass Kuhn tot ist. Mit dem Tod endet rechtlich die Persönlichkeit und somit könne einer toten Person auch kein Bürgerrecht mehr entzogen werden, auch nicht das Ehrenbürgerrecht.
Roland Kuhn hatte das Ehrenbürgerrecht 1993 in Scherzingen erhalten, wo er bis zu seinem Tod wohnte. Seit 1994 ist Scherzingen keine eigene Gemeinde mehr, sondern ein Ortsteil von Münsterlingen.