- Die Thurgauer Regierung stört sich am Umstand, dass Opfer von Medikamentenversuchen die Frist für Solidaritätsbeiträge verpasst haben.
- Sie sieht die Chancen intakt, dass die Frist aufgrund von Vorstössen auf Bundesebene verlängert wird.
- In einer Revision soll geklärt werden, ob eine Person auch Geld aus der Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen (AFZFG) erhält, wenn sie «ausschliesslich» von Medikamentenversuchen betroffen war.
Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen konnten beim Bund ein Gesuch für einen Solidaritätsbeitrag einreichen. Die Frist dafür endete am 31. März 2018.
Die Thurgauer Regierung möchte, dass diese Frist verlängert wird. «Es gibt mit Sicherheit Betroffene, welche diese Frist verpasst haben», schreibt sie in einer Antwort auf eine einfache Anfrage im Thurgauer Grossen Rat.
Weitere Gesuche realistisch
Die Regierung ist überzeugt, dass aufgrund der Aufarbeitung der Medikamentenversuche an der psychiatrischen Klinik Münsterlingen durch eine Historikerin noch mehr Menschen ein Gesuch auf finanzielle Entschädigung stellen wollen.