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Thurgauer Regierung beantwortet einfache Anfrage
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 17.01.2020. Bild: Keystone
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Thurgauer Medikamentenversuche Regierung macht Betroffenen Hoffnung

Opfer von Medikamentenversuchen hätten Anrecht auf einen Solidaritätsbeitrag des Bundes, findet die Thurgauer Regierung.

  • Die Thurgauer Regierung stört sich am Umstand, dass Opfer von Medikamentenversuchen die Frist für Solidaritätsbeiträge verpasst haben.
  • Sie sieht die Chancen intakt, dass die Frist aufgrund von Vorstössen auf Bundesebene verlängert wird.
  • In einer Revision soll geklärt werden, ob eine Person auch Geld aus der Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen (AFZFG) erhält, wenn sie «ausschliesslich» von Medikamentenversuchen betroffen war.

Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen konnten beim Bund ein Gesuch für einen Solidaritätsbeitrag einreichen. Die Frist dafür endete am 31. März 2018.

Die Thurgauer Regierung möchte, dass diese Frist verlängert wird. «Es gibt mit Sicherheit Betroffene, welche diese Frist verpasst haben», schreibt sie in einer Antwort auf eine einfache Anfrage im Thurgauer Grossen Rat.

Weitere Gesuche realistisch

Die Regierung ist überzeugt, dass aufgrund der Aufarbeitung der Medikamentenversuche an der psychiatrischen Klinik Münsterlingen durch eine Historikerin noch mehr Menschen ein Gesuch auf finanzielle Entschädigung stellen wollen.

Keine Beratungs- und Informationsstelle

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Die Thurgauer Regierung möchte keine eigene Beratungs- und Informationsstelle für Opfer von Medikamentenversuchen in Münsterlingen in den 1940er bis 1980er Jahren eröffnen.

Die Opfer und Angehörigen sollen wie bis anhin über das Staatsarchiv Einsicht in die Krankenakten beantragen können.

Ihnen wird beim Lesen der Akten eine Fachperson zur Seite gestellt.

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