Ein ehemaliger Schüler von Jürg Jegge hatte die Untersuchung im letzten Frühling ins Rollen gebracht. Er schilderte in einem Buch detailliert die sexuellen Übergriffe des ehemaligen Vorzeigelehrers. Jürg Jegge gab daraufhin sexuelle Kontakte mit seinen Schülern zu – allerdings sind diese alle verjährt.
Übergriffe nach 1992 konnte die Staatsanwaltschaft nicht nachweisen. Sie habe mit 18 Männern gesprochen, die bei der Stiftung Märtplatz im Zürcher Unterland eine Lehre gemacht hatten. Sie hätten jedoch alle ausgesagt, dass es keinen sexuellen Kontakt zu Jürg Jegge gegeben habe, teilte der Wörterseh-Verlag mit.
Einstellung des Verfahrens absehbar
Die Staatsanwaltschaft habe deshalb letzte Woche mitgeteilt, dass sie das Verfahren einstelle. Die Kosten für die Untersuchung muss Jürg Jegge jedoch bezahlen. Denn er habe «gegen eine geschriebene Verhaltensnorm verstossen und handelte somit widerrechtlich», zitiert der Verlag aus der Verfügung der Staatsanwaltschaft.
Bereits im letzten Oktober wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft keine Zeugen für Übergriffe nach 1992 gefunden habe.
Betroffener akzeptiert Entscheid
Jegges ehemaliger Schüler will den Entscheid der Staatsanwaltschaft nicht anfechten. Sie habe seriös und gut gearbeitet, sagte er auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Dass es nun nicht zur Anklage und zum Prozess gegen Jegge komme, sei in Ordnung. Er könne damit leben. Wichtig sei ihm jedoch, dass die Staatsanwaltschaft in der Einstellungsverfügung deutliche Worte nutzt. «Diese zeigen, dass ich im Recht war.»