Die Vorgeschichte:
- Für den DOK-Film «Das System Jegge» hat DOK-Autorin Karin Bauer rund 30 Personen befragt, die in der Ausbildungsstätte Märtplatz zwischen 1985 und 2011 als Lehrlinge, Lehrmeister oder Stiftungsräte tätig waren. Also in der Zeit als Jürg Jegge die Stiftung leitete.
- Gleichzeitig hatte Karin Bauer Einblick in die Einvernahmeprotokolle der Staatsanwaltschaft. Die Polizei hat rund ein Dutzend potentielle Missbrauchsopfer befragt.
Buchautor und Missbrauchsopfer Markus Zangger wirft der Zürcher Staatsanwaltschaft im Fall Jürg Jegge «mangelhafte Ermittlungen» vor, weil sie vier langjährige Mitarbeiter der Stiftung «Märtplatz» nicht befragte, die er ihnen namentlich genannt hatte. Zangger erhoffte sich davon Informationen über Opfer, deren Fälle noch nicht verjährt sind.
Die Staatsanwaltschaft sagt dazu, sie habe sich bei den Befragungen auf ehemalige Lehrlinge als potentielle Missbrauchsopfer von Jürg Jegge konzentriert. Wie relevant wäre die Einvernahme der Angestellten?
Märtplatz-Angestellter freigestellt
Ehemalige Märtplatz-Lehrmeister hatten eine Garantenstellung gegenüber ihren Schützlingen und hätten Fälle von Missbrauch melden müssen. Das aber ist in der Aera von Jürg Jegge nicht geschehen. Auch im Gespräch mit DOK sagten die meisten, sie hätten nichts gewusst.
Ein ehemaliger Märtplatz-Lehrmeister wurde aber an seinem jetzigen Arbeitsplatz freigestellt – unter anderem weil er nach dem Auffliegen des Missbrauchsfalls diesen Frühling im Betrieb erzählte, schon lange davon gewusst zu haben. Ein arbeitsrechtlicher Streit um seine Kündigung ist im Gang. Gegenüber DOK wollte er nicht Stellung nehmen. Insider sagen, dieser Mann sei selber als Schüler von Jegge missbraucht worden.
Wegen der Garantenstellung ist also anzunehmen, dass ehemalige Angestellte wenig Anlass haben, Namen von Missbrauchsopfern zu nennen, falls sie welche kennen. Sie würden sich selber belasten. Ganz anders dagegen die Opfer, deren Interesse auszusagen, gross sein müsste. Nur: Dem ist nicht so, wie die Recherchen von DOK und die Einvernahmen der Staatsanwaltschaft zeigen.
Opfer Paul Speck – nicht von der Staatsanwaltschaft befragt
Bei der Staatsanwaltschaft haben sich nur die in der Öffentlichkeit bereits bekannten Opfer Markus Zangger, sein Bruder Daniel Zangger und der ehemalige Sonderschüler Andreas Guggenberger geoutet. Ihre Fälle sind verjährt.
Alle anderen von der Polizei befragten Männer sagten, sie seien nicht missbraucht worden. Das einzige «neue» Opfer ist der ehemalige Sonderschüler und Märtplatz-Lehrling Paul Speck. Er sagte, Jürg Jegge habe ihn im Alter von 13 bis 20 Jahren missbraucht und zwar im Verlauf der 1980er Jahre. Die Staatsanwaltschaft aber hat Speck nicht vorgeladen. Und das obwohl den Ermittlern Listen der ehemaligen Lehrlinge der «Stiftung Märtplatz» vorlagen.
Die Fall führende Staatsanwältin gibt keine Auskunft darüber, nach welchen Kriterien potentielle Opfer eingeladen wurden. Auf Nachfrage der Redaktion DOK zeigte sie sich nicht interessiert an Specks Fall: Alle Missbrauchsfälle vor dem 30. September 1992 seien «mit Sicherheit» verjährt, schreibt sie. Und damit auch der Fall von Paul Speck.
Paul Speck nannte DOK aber auch die Namen von vier weiteren ehemaligen Märtplatz-Lehrlingen, die sich ihm gegenüber als Opfer zu erkennen gegeben hatten. Zwei von ihnen hat auch die Staatsanwaltschaft befragt. Zwar geben beide an, alleine mit Jürg Jegge im Doppelbett in dessen Wohnung in Wien übernachtet zu haben. Auf mehrmaliges Nachfragen hin aber beteuern sie, Jürg Jegge habe sich ihnen nicht genähert, es habe kein sexueller Kontakt stattgefunden.
Opfer, die nicht aussagen oder bagatellisieren
Zu den konkreten Fällen könne sie nichts sagen, aber dieses Verhalten sei nicht ungewöhnlich, sagt Regula Schwager, Leiterin der Opferberatungsstelle Castagna: «Die beste Überlebensstrategie für Missbrauchsopfer ist, die Tat zu bagatellisieren». Nicht einmal 25 Prozent der Opfer, die sich bei Castagna melden, würden eine Strafanzeige einreichen. Die Angst, retraumatisiert zu werden, wenn man den Missbrauch bei der Polizei detailliert schildern muss, sei gross.
Das weiss auch Missbrauchsopfer und Buchautor Markus Zangger: Drei Opfer, die er aus der Sonderschule von Jürg Jegge kennt, weigerten sich, bei der Staatsanwaltschaft auszusagen. Sie hätten genug unter der Geschichte gelitten und wollten nicht mehr daran erinnert werden.
Das dritte von Paul Speck genannte Opfer bestritt gegenüber DOK einen Missbrauch, und wurde von der Staatsanwaltschaft nicht einvernommen. Das einzige Jegge-Opfer, dessen Fall noch nicht verjährt sein könnte, soll irgendwo in Chile leben. Die Staatsanwältin winkt ab, das könne man nicht recherchieren.
Verjährung schützt Täter
Sollten Politiker den Fall Jegge nun zum Anlass nehmen, um eine Verschärfung bei der Unverjährbarkeit zu fordern, wie dies Nationalrätin Natalie Rickli (SVP/ZH) tut? Rickli fordert, dass sexuelle Handlungen nicht nur bei Kindern unter 12 Jahren, sondern neu auch bei Jugendlichen unter 16 nicht mehr verjähren.
Mit dieser Regelung könnte Jürg Jegge der Prozess gemacht werden, weil Markus Zangger 13 war, als der Missbrauch begann. Die Meinungen der Fachleute zur Unverjährbarkeit aber gehen auseinander: Je länger eine Tat zurückliegt, desto schwieriger die Beweisführung, desto grösser die Gefahr eines Fehlurteils.
Für Regula Schwager von der Opferberatungsstelle Castagna kein Argument: «Die Beweislage bei Vier-Augen-Delikten ist immer schlecht». Opfer von sexuellem Missbrauch bräuchten oft Jahrzehnte, um darüber reden zu können. Das geltende Gesetz schütze darum die Täter. Die wenigen Jegge-Opfer, die sich outen wie Markus Zangger, Andreas Guggenberger und Paul Speck sehen das genauso.