Der Bundesrat stuft die Coronavirus-Situation in der Schweiz erstmalig als «besondere Lage gemäss Epidemiengesetz» ein. Deshalb sind Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab sofort verboten. Betroffen sind Anlässe wie die Fasnacht, Fussballspiele oder Konzerte.
Noch vor den Weisungen des Bundes hat das Bistum Basel gemeinsam mit den Bistümer St. Gallen und Chur Vorsichtsmassnahmen getroffen, damit Ansteckungen mit dem Corona-Virus während Messen und anderen kirchlichen Versammlungen vermieden werden können.
Kein Weihwasser im St. Galler Dom
So könne es in stark frequentierten Kirchen empfehlenswert sein, die Weihwasserbecken aufgrund der Ansteckungsgefahr zu leeren, sagt Sabine Rüthemann, Kommunikationsbeauftragte des Bistums St. Gallen. Auch wenn die Viren im Wasser nicht lange überleben, wolle man kein Risiko eingehen.
Im St. Galler Dom beispielsweise sind die Weihwasserbecken zurzeit trocken gelegt. «Den Dom besuchen Leute aus aller Herren Länder und das ist eine Sicherheitsmassnahme», sagt Rüthemann.
Kommunion ausschliesslich auf die Hand
Eine Ansteckungsgefahr besteht auch bei der Austeilung der Kommunion. «Unsere Mitarbeitenden sind angehalten, sich gründlich mit Seife die Hände zu waschen, bevor sie die Kommunion austeilen», sagt Rüthemann. Zudem erhalten die Gläubigen die Kommunion nur noch auf die Hand, von der Mundkommunion sei abzusehen.