- Die Anti-Abtreibungs-Demonstration «Marsch fürs Läbe» kann Mitte September in Zürich stattfinden.
- Das Zürcher Verwaltungsgericht pfeift den Zürcher Stadtrat zurück, der den Umzug hatte verbieten wollen.
- Der Umstand, dass mit gewaltbereiten Gegendemonstranten zu rechnen sei, rechtfertige eine solche Einschränkung der Meinungsfreiheit nicht.
- Allerdings darf die Stadt die Route selbst bestimmen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Der letzte «Marsch fürs Läbe» in Zürich endete mit einem Polizeieinsatz, bei dem 100 Gegendemonstranten eingekesselt und abgeführt wurden. Die Hälfte davon musste sich auf dem Posten ausziehen, was der Stadtpolizei ein Strafverfahren bescherte.