Das ist das wegweisende Urteil: Leistungsvergaben bei der Spitex müssen immer öffentlich ausgeschrieben werden. Das sagt ein Bundesgerichtsurteil im Fall von Aarburg. Das Bundesgericht tritt auf die Beschwerde des Frauenvereins ein. Dieser hatte in Aarburg den Leistungsauftrag der Gemeinde für die Spitex-Dienstleistungen. Dann entschied sich Aarburg für einen günstigeren, privaten Anbieter. Nun sagt das Bundesgericht: Vergaben von Spitex-Leistungen müssen immer öffentlich ausgeschrieben werden. So können sich alle bewerben.
Das sagen private Pflege-Organisationen: In Champagner-Laune sei man wegen des Urteils nicht, sagt Pirmin Bischof. Der Solothurner Ständerat ist Präsident des nationalen Verbandes der privaten Spitex-Organisationen. «Es ist für alle Spitex-Organisationen ein Grundsatz-Entscheid. Auf diesen haben alle Beteiligten schon lange gewartet», sagt er. Dieser Entscheid schaffe Klarheit und faire Bedingungen für die Ausschreibung von Leistungsaufträgen. Es gehe nicht darum private Spitex zu bevorteilen. Aber nun hätten diese auch eine Chance, sagt Bischof gegenüber SRF.
Das sagen die öffentlichen Spitex-Organisationen: Man stehe schon länger unter Druck und sei dem Wettbewerb gewachsen, sagt Max Moor, der Geschäftsführer des Spitex-Verbandes Aargau. «Die öffentlichen Spitex-Organisationen haben sich in den letzten Jahren massiv entwickelt.» Man müsse keine Angst vor dem Markt haben, ist er überzeugt.
Das sagen die Gemeinden: Öffentliche Spitex-Organisationen seien nicht im Vorteil, findet Renate Gautschy, Präsidentin der Gemeindeammänner-Vereinigung. «Das ist keine Revolution. Vielleicht macht man sich auch Illusionen». Die Gemeinden seien heute schon in der Pflicht, die Leistungsvereinbarungen mit Spitex-Organisationen zu überprüfen, sagt Gautschy.
Das zeigen die Zahlen: In 210 von 212 Gemeinden im Aargau haben öffentliche Spitex-Organisationen die Leistungsvereinbarungen mit den Gemeinden abgeschlossen. Nur Holziken und Aarburg haben eine private Firma für diese Dienstleistungen gewählt.