Die Vorgeschichte: Die Kantone St. Gallen und Graubünden hatten vor Weihnachten 2015 mit Zustimmung des Bundes eine Abschussbewilligung für zwei Calanda-Jungwölfe erteilt. Wegen des milden Winters tauchte das Wolfsrudel allerdings nur noch selten in Siedlungsnähe auf. Es konnte kein Wolf geschossen werden.
Im Juni 2016 hatte das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden die Abschussbewilligung als nicht verhältnismässig erachtet.
Der neuste Entscheid: Auch das St. Galler Verwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass durch die Calanda-Jungwölfe keine erhebliche Gefährdung des Menschen festgestellt werden konnte. Die Abschussbewilligung sei deshalb vorschnell erteilt worden, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Bestandsregulierung seien nicht erfüllt gewesen. Das Verwaltungsgericht ist auf eine Beschwerde des WWF Schweiz eingetreten.