Der Zuger Gesundheitsdirektor Martin Pfister hat aufgehorcht, als er von diesem Urteil gehört hat – auch in seiner Position als Präsident der Zentralschweizer Gesundheitsdirektorenkonferenz. «Wir werden das Urteil nun im Detail anschauen und uns fragen, welche Auswirkungen es für die Kantone hat.» Bezogen auf seinen Kanton sagt Martin Pfister, er sehe auf den ersten Blick keinen Handlungsbedarf. Erst kürzlich habe der Kanton Zug bei einer Analyse des Bundesamts für Gesundheit gut abgeschnitten.
Nur Luzern über Durchschnitt
Bei der Untersuchung werden regelmässig die Zahlen sämtlicher Kantone ermittelt und verglichen. So geht es zum Beispiel um die Frage, welchen Anteil eines Haushalts-Einkommens die Krankenkassenprämien einnehmen – nach Verrechnung der Prämienverbilligungen. Laut den Zahlen von 2017 schneidet der Kanton Zug in diesem Vergleich schweizweit am besten ab:
- Zug: 7 Prozent
- Obwalden: 10 Prozent
- Nidwalden und Schwyz: 11 Prozent
- Uri: 13 Prozent
- Luzern: 16 Prozent
Der gesamtschweizerische Durchschnitt der Prämienbelastung liegt bei 14 Prozent. Luzern liegt mit 16 Prozent als einziger Zentralschweizer Kanton über dieser Marke.
Nidwalden hat Topf gefüllt
In Nidwalden klingt die Reaktion ähnlich wie in Zug. Gesundheitsdirektorin Michèle Blöchliger sagte auf Anfrage von Radio SRF, Nidwalden stehe gut da. Der Kanton habe in der letzten Budgetdebatte den Beitrag für Prämienverbilligungen auf insgesamt gut 18 Millionen Franken erhöht. Trotzdem wolle sie nach dem Urteil des Bundesgerichtes noch einmal über die Bücher gehen.
Diskussion in Obwalden
Auch im Kanton Obwalden ist erst gerade über die Prämienverbilligungen diskutiert worden. Im aktuellen Jahr gibt Obwalden dafür 25,5 Millionen Franken aus – etwas mehr als im vergangenen Jahr. Es sei wichtig, dass jene Personen Prämienverbilligungen erhielten, die es nötig hätten, sagt die Obwaldner Regierungsrätin Maya Büchi. Doch fügt sie an: Auch in Zeiten von Sparprogrammen dürfe man bei diesem Thema nicht wegschauen.
Uri will nichts ändern
Die Urner Gesundheitsdirektorin Barbara Bär sieht momentan keinen Grund, an den Prämienverbilligungen etwas zu ändern. Die Einkommensgrenze, um Anspruch auf Prämienverbilligungen zu haben, liege in Uri bei 80'000 Franken. Und das solle so bleiben. Sparübungen auf Kosten der Prämienverbilligung gebe es im Kanton Uri nicht.
Im Kanton Schwyz war die zuständige Regierungsrätin Petra Steimen am Montag nicht erreichbar. Bei ihrem Departement hiess es aber auf Anfrage, man wolle das Bundesgerichtsurteil nun genau analysieren. Für eine Aussage sei es zu früh.