Das Volk entscheidet am 27. September über eine Änderung des Erwerbsersatzgesetzes. Die Vorlage verlangt einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub und ist der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie».
Ziel der Vorlage
Väter sollen bei der Geburt eines Kindes Anrecht auf einen Urlaub haben. Mit der Gesetzesänderung soll ein bezahlter zweiwöchiger Urlaub für erwerbstätige Väter eingeführt werden. Die Befürworter sehen darin ein Muss in Richtung Gleichstellung.
Abstimmungstext
Das ist neu
Alle erwerbstätigen Väter erhalten das Recht auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt des Kindes, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Finanziert wird der Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO), je hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Dafür muss der Beitrag an die EO von heute 0,45 auf 0,50 Lohnprozente erhöht werden. Das ist eine Erhöhung um 50 Rappen pro 1000 Franken Lohn.
Drei Argumente dafür
- Es ist höchste Zeit für eine gleichberechtigte und fortschrittliche Familienpolitik.
- Väter können durch den Vaterschaftsurlaub eine engere Bindung zu ihren Kindern aufbauen und das ist prägend für die künftige Beziehung.
- Bereits heute gewähren verschiedene Arbeitgeber längere Vaterschaftsurlaube. Mit dem neuen Gesetz wird die Ungleichbehandlung von Mitarbeitern beseitigt.
Drei Argumente dagegen
- Der Vaterschaftsurlaub ist zu teuer. Die Wirtschaft verträgt keine zusätzlichen Lohnabzüge und Abgaben. Gerade für KMU ist der Urlaub weder finanziell noch organisatorisch tragbar.
- Das neue Gesetz ist unnötig. Väter können im Rahmen ihrer normalen Ferientage heute schon Urlaub nach einer Geburt beziehen.
- Es ist missbräuchlich, alle bezahlen zu lassen, damit einige wenige mehr Zeit mit ihrem neugeborenen Kind verbringen können.
Abstimmungsempfehlungen
Bundesrat und Parlament empfehlen den Vaterschaftsurlaub zur Annahme. Im Nationalrat sprachen sich 129 Mitglieder dafür aus, 66 dagegen. Im Ständerat wurde die Gesetzesänderung mit 31 zu 11 Stimmen gutgeheissen.