Das Parlament verlangt, dass die codierenden DNA-Abschnitte zur Feststellung der persönlichen Eigenschaften bei schweren Verbrechen ausgewertet werden dürfen. Der Bundesrat hat dies schon einmal vorgesehen. Damals waren die technischen Kenntnisse noch ungenügend.
Die Diskussion um die Auswertung der DNA war im Zusammenhang mit dem Vergewaltigunsfall in Emmen und dem Vierfachmord in Rupperswil neu aufgeflammt. In beiden Fällen konnten die Ermittler nicht auf die vollständigen genetischen Informationen zurückgreifen. Deshalb reichte der Luzerner Nationalrat Alber Vitali die Motion «Kein Täterschutz für Mörder und Vergewaltiger» ein. Nun muss der Bundesrat einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.