«Das ist es, worauf ich seit Monaten gewartet habe. Jetzt ist die Tat aufgeklärt. Ich bin wirklich froh, dass man den Täter gefasst hat. Und ich hoffentlich abschliessen kann.» Erschüttert, aber auch erleichtert erzählt Georg M. der Rundschau, wie er die Pressekonferenz der Kantonspolizei Aargau am letzten Freitag erlebt.
Er ist der Lebenspartner der in Rupperswil ermordeten Mutter, er hat zusammen mit ihr und ihren ebenfalls getöteten Buben im Einfamilienhaus in Rupperswil gelebt.
Der Lebenspartner spricht den Ermittlungsbehörden ein grosses Lob aus, er wundert sich aber über die Schweizer Gesetzgebung: «Die Aargauer Polizei hat das beste gemacht. Ich denke aber, mit einer DNA-Analyse hätte man schneller vorankommen können. Da sind in der Schweiz die Möglichkeiten wegen des Datenschutzes sehr beschränkt. Und das ist natürlich ein Skandal. Gelinde gesagt.»
Gesetz verhindert proaktive Merkmalsbestimmung
Der Lebenspartner des Mordopfers spricht ein Dilemma an, mit dem die Strafbehörden tatsächlich, auch im Fall Rupperswil, konfrontiert sind: Zwar dürfen Ermittler DNA-Spuren an einem Tatort festhalten, wirklich auswerten und ein Täterprofil erstellen dürfen sie aber nicht. Gesetzlich erlaubt ist lediglich das Abgleichen mit einer DNA-Datenbank, welche angeben würde, ob der DNA-Code bereits bei einer anderen Straftat erfasst worden ist.
So war es den Ermittlern auch im Fall Rupperswil verboten, den Täterkreis gemäss den vorhandenen DNA-Spuren einzukreisen: «Die geltende Gesetzgebung verbietet uns aus einer mutmasslichen Täter-DNA äusserliche Erkennungsmerkmale wie Haarfarbe oder Augenfarbe, aber auch die geografischen Abstammung einer unbekannten Person auswerten zu lassen», bestätigt Philipp Umbricht, Oberstaatsanwalt AG, der Rundschau. Das gilt für die ganze Schweiz.
Anders die Holländer: Aufgrund eines schweren Gewaltverbrechens 1999, bei dem Asylbewerber unter Verdacht gerieten, liess ein Staatsanwalt (damals noch ohne Erlaubnis) die Täter-DNA auswerten. So kam man dem Täter auf die Spur, einem Holländer.
Lebenspartner schreibt Sommaruga
Das DNA-Gesetz haben die Holländer danach angepasst. Auch in der Schweiz soll das entsprechende «DNA-Profil-Gesetz» nun geändert werden. Das verlangt eine Motion, die der Nationalrat bereits gutgeheissen hat.
Damit ist das Gesetze nicht durch: Der Ständerat muss noch zustimmen, und es gibt auch Kritiker. Diese befürchten, dass der Kerngehalt der persönlichen Freiheit damit tangiert würde.
Der Lebenspartner hat in einem persönlichen Brief an die EJPD-Chefin Simonetta Sommaruga darauf hingewiesen, dass er diese Gesetzesänderung für nötig erachtet. Ob im Fall Rupperswil diese vertiefte Auswertung eines DNA-Profils allerdings die Ermittlungen schneller vorangebracht hätte, wird von den Behörden weder bestätigt noch dementiert.