Zum Inhalt springen

Vorsorge für Haustiere Was passiert mit Bello, wenn ich sterbe?

Es lohnt sich, schriftlich festzuhalten, was mit dem eigenen Tier passieren soll, wenn man nicht mehr urteilsfähig ist.

Im Frühjahr 2020, als die Corona-Pandemie auch die Schweiz erreichte, beschäftige Reto C. aus Zürich sehr plötzlich eine wichtige Frage: Was soll eigentlich aus seinem Hund Rio werden, wenn er ins Spital müsste – oder gar sterben würde? Während vieler Jahre sei der Hund ein treuer Begleiter gewesen, «da hat man eine Verantwortung dem Tier gegenüber». Er habe sicher sein wollen, dass sein Hund im Fall der Fälle weiterhin gut betreut sei.

Mit Vorsorgeauftrag gut gerüstet

Heute treibt Reto C. die Frage nicht mehr um. Denn er weiss, dass Rio auch im Falle seiner Urteilsunfähigkeit oder seines Todes gut versorgt sein wird. Er hat mit dem Zürcher Tierschutz einen Vorsorgeauftrag abgeschlossen. Dieser regelt, dass der Tierschutz Rio vorübergehend übernimmt, wenn Reto C. beispielsweise ins Spital müsste. In diesem Fall würde die Organisation pro Tag 30 Franken erhalten.

Das gibt mir ein gutes Gefühl und Sicherheit – ich weiss, dass mich darum nicht mehr kümmern muss.
Autor: Reto C. Hundebesitzer

Im anderen Fall, sagt Reto C., wenn er also sterben müsste, kümmere sich der Tierschutz darum, dass Rio ein gutes Plätzchen bekomme – entweder bei ihnen selbst oder bei einer anderen Person. «Das gibt mir ein gutes Gefühl und Sicherheit – ich weiss, dass mich darum nicht mehr kümmern muss.»

Betrag für Tierschutz im Testament

Für den zweiten Fall hat Reto C. in seinem Testament einen bestimmten Betrag eingesetzt – Geld, das dem Tierschutz zugutekommen soll, wenn er sich seinem Hund annimmt. Nötig sei das allerdings nicht, sagt Marcus Rocca vom Zürcher Tierschutz: «Der Tod des Besitzers oder der Besitzerin ist in solchen Fällen unser Risiko.» Kosten für Pflege und medizinische Kontrollen decke man, indem die Tiere weitervermittelt würden: «Wer ein Tier von uns übernimmt, bezahlt einen gewissen Betrag.» Es gebe aber etliche Haustierhaltende, die, wie Reto C., einen Betrag im Testament festhalten würden.

Es muss mit dem Alltag dieser Personen vereinbar und deshalb gut abgesprochen sein.
Autor: Marcus Rocca Zürcher Tierschutz

Marcus Rocca betont, dass es keine Rolle spiele, ob man mit dem Zürcher Tierschutz für sein Tier vorsorge oder das mit einer anderen Organisation oder Person mache: «Es geht nicht darum, dass wir zum Zug kommen.» Wichtig sei einfach, dass man sich als Halterin oder Halter darum kümmere. Sich einfach darauf zu verlassen, dass beispielsweise jene Personen das Tier übernehmen, die es regelmässig hüten, sei falsch: «Es muss mit dem Alltag dieser Personen vereinbar und deshalb gut abgesprochen sein.»

«Espresso» ist an Ihrer Meinung interessiert

Box aufklappen Box zuklappen

Wünsche schriftlich festhalten

Allerdings: Mündliche Absprachen allein seien nicht ausreichend, meint der Zürcher Tierschutz. Und auch Michelle Richner von der Stiftung für das Tier im Recht rät, schriftlich festzuhalten, was mit dem Tier passieren soll, wenn man sich selbst nicht mehr darum kümmern kann. Im schlimmsten Fall komme ein Tier nämlich – ähnlich wie ein Tisch oder ein Auto – in die Erbmasse und werde allenfalls verkauft. «Und das ist ja in der Regel nicht im Interesse der Besitzerinnen und Besitzer.» Vorsorgeauftrag und Testament seien deshalb wichtig.

«Man denkt immer, man habe alles gut geregelt», gibt Michelle Richner zu bedenken. «Aber wir alle wissen, dass es schnell unschöne Erbstreitigkeiten geben kann. Drum schreiben Sie die Sachen doch einfach auf – es ist keine grosse Sache.»

Zurück in die Zucht

Es lohnt sich, auch den Kaufvertrag des Tiers anzuschauen. Gewisse Hundezüchtende beispielsweise gewähren den Tieren ein lebenslanges Wohnrecht und nehmen sie im Todes- oder Krankheitsfall zurück. Sehr gute Züchter würden das so machen, heisst es dazu beim Schweizer Rassehunde Zuchtverband (SRZ). Da sich aber nicht alle an die vertraglichen Abmachungen hielten, sei es ratsam, auch im privaten Umfeld Lösungen zu prüfen.

So sorgen Sie für Ihr Tier vor

Box aufklappen Box zuklappen
  • Überlegen Sie sich, wo oder bei wem Ihr Tier untergebracht werden kann, falls Sie urteilsunfähig sind und sich vorübergehend nicht um Ihr Tier kümmern können. Machen Sie sich die gleiche Überlegung für den Fall Ihres Todes: Wer kann Ihr Tier langfristig übernehmen?
  • Sprechen Sie mit der Organisation oder der Person Ihrer Wahl: Nur weil jemand regelmässig ein Tier hütet, heisst das noch lange nicht, dass diese Person das Tier auch langfristig übernehmen kann oder will – gerade bei Privatpersonen muss das Tier zum Alltag passen.
  • Sofern sich alle einig sind: Machen Sie einen Vorsorgeauftrag für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit und halten Sie im Testament fest, was mit dem Tier nach Ihrem Tod passieren soll. Beide Dokumente müssen handschriftlich verfasst sein.
  • Im Testament können Sie beispielsweise festhalten, dass Person X einen bestimmten Betrag erhält, sofern sie das Tier an sich nimmt. Im Vorsorgeauftrag können Sie regeln, dass die Organisation Y für jeden Betreuungstag mit einem bestimmten Betrag entschädigt wird.
  • Seriöse Züchterinnen und Züchter gewähren Tieren, die bei ihnen gekauft wurden, ein lebenslanges Wohnrecht. Falls Sie z.B. einen Zuchthund haben, prüfen Sie also Ihren Kaufvertrag – allenfalls heisst es dort, dass der Hund im Krankheits- oder Todesfall zurückgenommen wird.
  • Beim Zürcher Tierschutz und der Stiftung für das Tier im Recht gibt es weitergehende Informationen zum Thema.

Espresso, 25.11.21, 08:13 Uhr

Meistgelesene Artikel