- Der Aargauer Regierungsrat will Ergänzungsleistungen für vermögende IV-Bezüger in Heimen und Spitälern kürzen.
- Die Sparmassnahme beträfe rund 500 Personen. Das sind rund ein Drittel aller in einem Heim wohnenden IV-Rentner im Aargau.
- Der gleiche Vorschlag wurde 2016 vom Aargauer Stimmvolk knapp abgelehnt.
- Bis auf die CVP sind alle Parteien gegen den Vorschlag der Regierung.
Die Aargauer Regierung will den so genannten Vermögensverzehr für IV-Bezüger erhöhen. Beim Vermögensverzehr handelt es sich um den Betrag, den IV-berechtigte Personen zur Deckung ihrer Kosten vom persönlichen Vermögen beitragen müssen.
Der Regierungsrat will diesen Beitrag von bisher 6.7% auf neu 20% erhöhen – der Betrag soll also verdreifacht werden. Von der geplanten Regelung betroffen wären IV-Bezüger, die in Heimen oder Spitälern sind und deren Privatvermögen 37'500 Franken (bei Einzelpersonen) beziehungsweise 60'000 Franken (für Ehepaare) übersteigt. Betroffene Personen erhielten weniger Geld, da mit der neuen Berechnung ihr Vermögen einen grösseren Einfluss auf die Bestimmung der Ergänzungsleistungen hätte.
Die CVP stützt ihren Finanzchef
Der Vorschlag stösst bei den Parteien von links bis rechts auf Ablehnung. Nur die CVP ist auf der Linie des Regierungsrats. Hauptgrund für das Nein der meisten Parteien ist der Fakt, dass der gleiche Vorschlag bereits 2016 vor das Aargauer Stimmvolk kam und dieses die Sparmassnahme ablehnte. Auch glaubt man bei den Parteien, dass der Sparplan des Kantons nur eine Umlagerung der Kosten vom Kanton zu den Gemeinden zur Folge hätte.
Mit den meisten Parteien als Gegner ist es fraglich, ob der Regierungsrat den Vorschlag zu den Ergänzungsleistungen noch anpasst – denkbar ist, dass er ihn ohne Überarbeitung fallen lässt.