Der Solothurner Regierungsrat hat die Nutzungsplanung für den Windpark auf dem Grenchenberg gutgeheissen. Er hat eine Beschwerde des Schweizerischen und Solothurnischen Vogelschutzverbandes Birdlife abgelehnt. Die Verbände hatten argumentiert, die Windräder würden Vögel und Fledermäuse gefährden.
Es sei bekannt, dass Windanlagen bei Vögel und Fledermäusen Opfer forderten, heisst es in einer Mitteilung der Regierung vom Dienstag. Der Regierungsrat stufte «das Projekt als gesamtes jedoch als umweltverträglich ein». Aus diesem Grund hat er die Beschwerde abgewiesen und die Nutzungsplanung bewilligt. Der Regierungsrat habe allerdings zusätzliche Massnahmen zum Schutz der Tiere angeordnet. Mitgespielt beim Entscheid zum Gesamtprojekt hat laut der Regierung auch die Zustimmung des Stimmvolkes zur Energiestrategie 2050.
Ein weiterer Fall für das Gericht?
Enttäuscht über den Entscheid des Solothurner Regierungsrates ist man bei Birdlife. Es habe aber damit gerechnet werden müssen, dass die Beschwerde abgewiesen werde, sagt Präsident Thomas Lüthi auf Anfrage von SRF – auch wegen der Energiestrategie. Man werde die Begründung der Regierung nun genau prüfen. Dies vor allem im Hinblick auf die angeordneten zusätzlichen Schutzmassnahmen. Birdlife behalte sich vor, den Fall vor das kantonale Verwaltungsgericht zu bringen.
Weiter ist eine Beschwerde vor Bundesgericht hängig. Diese bezieht sich auf eine Sammelbeschwerde von 153 Anwohnerinnen und Anwohnern Grenchens und Bettlachs. Der Regierungsrat war im Januar nicht auf diese Beschwerde eingetreten, mit der Begründung, die Anwohner seinen nicht legitimiert zu einer Beschwerde.
Die Städtischen Werke Grenchen (SWG) planen auf dem Grenchenberg einen Windpark mit sechs Windrädern. Im schnellesten Fall könne mit dem Bau in zwei Jahren begonnen werden, so die SWG. In Betrieb gehen soll der Windpark 2020.