- Aufgrund überlanger Verfahrensdauer hat das Bundesgericht die Sanktionen gegen vier Fluggesellschaften wegen eines Preiskartells gesenkt.
- British Airways, Scandinavian Airlines, Singapore Airlines und American Airlines hatten mit weiteren Airlines Absprachen im Bereich der Luftfracht im Zeitraum von 2000 bis 2005 getroffen.
Es gebe keine objektiven Gründe, welche die Verfahrensdauer von acht Jahren in den vorliegenden Fällen rechtfertigen würden. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht in vier neu publizierten Urteilen. Es hat die von der Eidgenössischen Wettbewerbskommission (Weko) verfügten Sanktionen um jeweils 25 Prozent gekürzt.
Die Weko hatte ihre Untersuchung im Februar 2006 nach einer Selbstanzeige der Deutschen Lufthansa eröffnet. Ihre Verfügung versandte sie den Parteien im Januar 2014. Die Weko hatte 2014 elf Unternehmen mit total 11 Millionen Franken sanktioniert.
Die Fluggesellschaften hatten sich bei den Frachtraten und diversen Zuschlägen abgesprochen. Sie sind Bestandteil des Preises, der für Transporte von Luftfracht verrechnet wird.
(Urteil 2C_65/2023 und weitere vom 19.2.2025)