Die Wettbewerbskommission Weko nimmt im Unterengadin Baukonzerne an die Kandare, weil die sich jahrelang über Offerten und Preise abgesprochen haben, so der Vorwurf. Warum trifft es gerade die Baubranche?
Ein Stück weit ist es Zufall, in welcher Branche die Wettbewerbskommission Weko unerlaubte Absprachen unter Konkurrenten aufdeckt. Sie ist stark auf Hinweise beispielsweise von Kronzeugen angewiesen. So kam es auch im jüngsten Fall im Unterengadin vereinzelt zu Selbstanzeigen von Baufirmen. Die erhoffen sich vom Ausplaudern von unerlaubten Absprachen eine Minderung der eigenen Busse.
Ermittlungen aufgeteilt
Dass die Baubranche gleich mehrfach Schlagzeilen macht mit unerlaubten Absprachen, hat aber noch einen anderen Grund: So hat die Weko die Ermittlungen im Kanton Graubünden aufgeteilt. Sie führt nun statt ein grosses Verfahren lieber zehn kleinere, aus «prozess-ökonomischen Gründen», wie es heisst.
Mit dem Urteil zum Unterengadin wurde nun das achte dieser zehn Verfahren abgeschlossen: Es ist ein gewichtiges Verfahren. Die zwei restlichen sollen bis im Spätsommer oder Herbst 2018 entschieden werden, schreibt die Weko.
Die Kartell-Behörde greift nicht zum ersten Mal in der Baubranche durch. Sie hat schon früher interveniert, etwa bei Elektroinstallateuren im Kanton Bern, bei Baufirmen im Kanton Aargau, bei Strassenbauern im Kanton Zürich – oder eben jetzt im Kanton Graubünden.
In der Baubranche geht es oft um grosse Projekte, entsprechend auch um grosse Geldbeträge. Kommt hinzu, dass sich die Konkurrenten im Bausektor oft sehr gut kennen. Das kann unerlaubte Absprachen begünstigen, mutmassen Wettbewerbsexperten.
Übrigens: Die Sanktionen der Weko im jüngsten Fall, etwa die ausgesprochenen Bussen über 7,5 Millionen Franken, sind noch nicht rechtskräftig. Einige der Angeschuldigten bestreiten die Vorwürfe und können den Entscheid der Weko juristisch weiterziehen.