Die Arbeitslosigkeit hat in letzter Zeit zwar abgenommen, aber nach wie vor gilt die Stellenmeldepflicht bei einer hohen Arbeitslosenquote. Dann muss eine Firma eine vakante Stelle zuerst dem RAV melden, bevor sie den Posten neu besetzen darf.
Auf Anfang Jahr sind fünf Berufe mit hoher Arbeitslosigkeit neu auf die Liste genommen worden. Darunter sind Auto-Lackiererinnen und Verkäufer.
Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) hat nach Meldung einer offenen Stelle fünf Tage Zeit, um darauf zu reagieren. Wenn es gut läuft, sendet das RAV rasch ein passendes Dossier und der oder die beim RAV registrierte arbeitslose Person bekommt die Stelle.
Meldepflicht gilt neu für Lackiererinnen
Daniel Wessner vom Amt für Wirtschaft und Arbeit im Kanton Thurgau sagt, er rechne jetzt mit einem Mehraufwand, obwohl dort nur wenige Lackierer stellenlos seien: «In unserem Kanton gibt es sehr viele Produktionsbetriebe. Da sind diese Leute natürlich stark gesucht.»
Trotzdem hat Amtsleiter Wessner im Thurgau das Personal der Arbeitsvermittlung insgesamt leicht aufgestockt. Er sagt: «Wir erwarten deutlich mehr Meldungen, als wir das bisher hatten.» Schliesslich seien auch grössere Berufsgruppen wie etwa das Verkaufspersonal im Handel neu meldepflichtig.
Bern konnte bereits Personal vermitteln
Schweizweit arbeiten rund 150'000 Personen im Detailhandel und der Trend zum Onlinehandel führt dazu, dass es überdurchschnittlich viele Leute ohne Stelle im stationären Handel gibt. Auch in Bern ist das so, wie Remo Frei als Leiter der kantonalen Arbeitsvermittlung sagt.
«Im Bereich Verkauf konnten wir bereits in dieser kurzen Zeit doch einige gute Vermittlungsvorschläge machen, die auch erfolgreich waren, indem die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dann auch die Stellen besetzen konnten.»
Das Jahr sei noch jung. Aber möglicherweise müsse auch der Kanton Bern die Kapazitäten für die Umsetzung der Stellenmeldepflicht erhöhen.